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Anhörung zur Neuverpachtung der Jagdreviere 2019-2026 :
Jagdgesellschaften und Gemeinden können bis Ende April 2016 Stellung nehmen

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bereitet momentan die Neuverpachtung der Jagdreviere für den Zeitraum 2019 bis 2026 vor. In diesem Rahmen sollen auch die aktuellen Grenzen der Jagdreviere aufgrund von bestimmten Kriterien überprüft und punktuell angepasst werden. Dazu führt das BVU bis Ende April 2016 eine Anhörung bei den Jagdgesellschaften und Gemeinden durch. Danach wird der Regierungsrat die Reviergrenzen festlegen.

Aktuell bereitet die Abteilung Wald des Departments Bau, Verkehr und Umwelt die Neuverpachtung der Jagdreviere für die Pachtperiode 2019 bis 2026 vor. In diesem Rahmen werden die Grenzen der Jagdreviere überprüft, die gemäss §1 des Jagdgesetzes des Kantons Aargau vom Regierungsrat festgelegt werden. Für die Einteilung der Reviere sind insbesondere jagdliche und wildbiologische Kriterien zu berücksichtigen.

Die Überprüfung der Reviergrenzen erfolgt mit dem Ziel, die Jagdreviere beziehungsweise die Jägerinnen und Jäger in den Revieren auf die erwartete Entwicklung in den nächsten elf Jahren vorzubereiten. Die wesentlichen Veränderungen aus jagdlicher und wildbiologischer Sicht sind die weitere Ausbreitung verschiedener Wildtiere (unter anderem Schwarzwild, Rotwild, Gamswild, Grossraubtiere und diverse Neozoen), die fortlaufende Urbanisierung des Kantons sowie die zunehmende Freizeitnutzung mit entsprechenden Herausforderungen. In Absprache mit der kantonalen Jagdkommission – bestehend aus Vertretern der Jagd, der Wald- und Landwirtschaft, der Gemeinden sowie des Natur- und Tierschutzes – hat das BVU folgende Kriterien für die Überprüfung der Jagdreviere angewandt:

  • Mindestgrösse Jagdrevier: 200 Hektaren bejagbare Revierfläche;
  • Reviergrenzen: im Gelände nachvollziehbare, sichtbare Grenzen (zum Beispiel Strassen, Gewässer, Bergkämme);
  • Bejagbarkeit von Waldflächen und Waldrändern;
  • Lebensraumnutzung der Wildtiere;
  • einheitliche Handhabung der Schutzgebiete (national, kantonal, kommunal).

Massvolle Änderungsvorschläge

Grundsätzlich schlägt das BVU sehr zurückhaltende Änderungen vor. Viele jagdlich nicht optimale Grenzabschnitte sollen belassen werden, da eine Optimierung zu einem vollständigen Umbau der Reviere führen würde. Auch sollen Anpassungen weggelassen werden, wenn mit moderatem Aufwand keine verbesserte Situation für die Bejagung erreicht werden kann.

Die Anhörungsvorlage sieht für den Kanton Aargau neu 170 Jagdreviere und zwei Schonreviere (Klingnauer Stausee, Flachsee) vor. Von den gut 200 aktuellen Jagdrevieren soll ein Drittel nicht verändert, in einem Drittel kleine Änderungen und in einem Drittel grosse Änderungen vorgenommen werden. Kleine Änderungen sind zum Beispiel die Verlegung einer Reviergrenze von der Gemeindegrenze auf eine Strasse oder die Arrondierung eines kleineren Waldstücks. Auch soll im Sinne einer verbesserten Bejagung an verschiedenen Orten die Reviergrenze vom Waldrand auf die Feldfläche verlegt werden. Grosse Änderungen wären etwa Zusammenschlüsse von Revieren oder grossflächige Arrondierungen von Waldstücken.

Die Anhörung bei den Jagdgesellschaften und Gemeinden ist in diesen Tagen gestartet und dauert bis Ende April 2016. Der Regierungsrat wird anschliessend die Reviergrenzen für die nächste Pachtperiode definitiv festlegen.

Karte Neueinteilung Jagdreviere gemäss Anhörungsvorlage BVU (PDF, 2,5 MB)

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt