Anhörung zum Bevölkerungsschutzgesetz
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Regierungsrat schlägt Anpassungen vor
Heute beginnt die Anhörung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau. Neben den Ergebnissen der durchgeführten Wirkungskontrolle sind es vor allem Anpassungen an die revidierten Bundesbestimmungen, die der Regierungsrat vorschlägt.
Mit der vorliegenden Änderung soll das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG) an das per 1. Januar 2012 und per 1. Januar 2015 revidierte Bundesrecht angepasst werden.
Die Ausbildungszeit für Kader sowie Spezialistinnen und Spezialisten wurde moderat angehoben. Die Pflicht der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zum Schutzraumbau in Gebieten mit einem Schutzplatzdefizit oder zur Leistung von Ersatzbeiträgen in Gebieten mit gedecktem Bedarf bleibt bestehen. Im Vordergrund der Schutzraumbautätigkeit steht heute die Werterhaltung der bestehenden Schutzrauminfrastruktur. Die vom Bund reduzierten Ersatzbeiträge gehen neu an die Kantone und dienen nicht mehr nur der Erneuerung öffentlicher, sondern auch der Erneuerung privater Schutzräume.
Gestützt auf die parlamentarische Debatte hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, eine kleinere Folgerevision zum BZG einzuleiten. Sie bezweckt namentlich, im Bereich der Zivilschutzausbildung die Ausbildungsdauer von vollen Wochen auf Arbeitswochen anzupassen.
Anpassungen aufgrund der Wirkungskontrolle
Gestützt auf § 53 des BZG-AG vom 4. Juli 2006 wurde überdies fünf Jahre nach Inkrafttreten des BZG-AG die gesetzlich vorgegebene Wirkungskontrolle des Bevölkerungs- und Zivilschutzes durchgeführt. Der Regierungsrat stellte fest, dass sich das BZG-AG im Vollzug bewährt hat, und dass lediglich kleinere Vollzugsmängel behoben werden sollten.
Im Bereich Bevölkerungsschutz soll unter anderem der Begriff des Grossereignisses definiert werden und der Regierungsrat die Kompetenz zur Ausrufung der bevölkerungsschutzrechtlich relevanten Ereignisse erhalten. Im Bereich Zivilschutz werden die in der Wirkungskontrolle festgestellten Vollzugsmängel vorwiegend durch die Umsetzung der "Konzeption Zivilschutz Kanton Aargau 2013" beseitigt. Die Öffentlichkeit und der Grosse Rat wurden über den vom Regierungsrat am 10. September 2014 getroffenen Entscheid informiert.
Vernehmlassung bis Ende Januar 2015
Der Regierungsrat hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit der Durchführung eines Anhörungsverfahrens beauftragt. Interessierte können dazu Stellung nehmen. Die Anhörung läuft bis 23. Januar 2015. Die Beratungen im Grossen Rat sind im Jahr 2015/16 vorgesehen, das Inkrafttreten auf Anfang 2017.