Anhörung Teilrevision Landwirtschaftsgesetz
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Anpassungen aufgrund Bundesgesetzgebung und Praxiserfahrungen
Der Regierungsrat eröffnet die dreimonatige Anhörung zur Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes. Die Anpassungen sind nötig aufgrund von geänderten Bundesbestimmungen und Praxiserfahrungen.
Das kantonale Landwirtschaftsgesetz (LwG AG) wurde im Jahre 2011 neu gefasst. Mit der vorliegenden Anhörungsbotschaft schlägt der Regierungsrat eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes an die Agrarpolitik des Bundes (AP 2014–2017) vor. Ausserdem wird eine Vereinfachung im Bereich der Strukturverbesserungen angestrebt und die rechtliche Grundlage für den Betrieb des geographischen Informationssystems (GIS) geschaffen.
Kanton finanziert Landschaftsqualitätsbeiträge
Die AP 2014–2017 erfordert eine Änderung des kantonalen Rechts in Bezug auf die neuen Landschaftsqualitätsbeiträge. Diese Leistung wurde auf Bundesebene neu geschaffen, weshalb der Kanton Aargau diese Änderung nun auf Gesetzesstufe entsprechend abzubilden hat. Mit der Motion Huber beschloss der Grosse Rat einstimmig, dass der Kanton – und nicht die Gemeinden – die Co-Finanzierung der Vernetzungs- und insbesondere Landschaftsqualitätsbeiträge flächendeckend übernehmen muss.
Strukturverbesserungsrecht
Aufgrund der im Rahmen von Strukturverbesserungen (Moderne Meliorationen) gemachten Erfahrungen soll das Verfahren bei Einsprachen gegen das Generelle Projekt vereinfacht werden. Bereits heute genehmigt der Regierungsrat das Generelle Projekt; neu soll er auch über Einsprachen entscheiden. Zudem werden die Fristen bei Auflagen im Rahmen von Strukturverbesserungen harmonisiert.
Elektronisches Informationssystem
Die Daten aus dem elektronischen Informationssystem für Landwirtschaftsbetriebe sind bereits heute Dritten zugänglich, die mit Vollzugsaufgaben vertraut sind. Mit der Teilrevision wird zum Schutz dieser Daten eine klare rechtliche Grundlage geschaffen.
Die vorgeschlagene Teilrevision zieht verschiedene Anpassungen auf Verordnungsstufe nach sich, welche gleichzeitig mit der Gesetzesänderung in Kraft treten sollen. Geplant ist ein Inkrafttreten des teilrevidierten Landwirtschaftsrechts per 1. Januar 2019.
Die Anhörungsunterlagen sind abrufbar unter: Teilrevision Landwirtschaftsgesetz