Anhörung Sanierungsmassnahmen 2018
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Regierungsrat startet nächste Phase der Haushaltssanierung
Die finanzielle Lage des Kantons Aargau bleibt angespannt. Die Zustimmung des Grossen Rats zum Budget 2017 und die Unterstützung der Entlastungsmassnahmen in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 sind wichtige Schritte zur Haushaltssanierung. Sie reichen aber nicht aus. Der Regierungsrat hat heute Gesetzesänderungen zur Anhörung freigegeben, die einen weiteren Beitrag zum Haushaltsausgleich ab 2018 leisten.
Der Kanton Aargau steht im dritten Jahr der Haushaltssanierung. "Die aktuelle Finanzlage erlaubt kein Nachlassen der Bemühungen", erklärt Regierungsrat Roland Brogli, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen an der Medienkonferenz zu den Sanierungsmassnahmen 2018. Die schlechten Prognosen für das laufende Jahr haben sich bei den Steuererträgen bestätigt. Bei den Unternehmenssteuern fallen sie deutlich tiefer aus als budgetiert. Ebenso wird ein Zusatzaufwand im Gesundheitsbereich seine Spuren in der Rechnung 2016 hinterlassen. "Der Regierungsrat rechnet mit einem Defizit in der Grössenordnung von 90 Millionen Franken", lautet die Prognose von Finanzdirektor Brogli.
Budget 2017
Im August hat der Regierungsrat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2017–2020 mit einem ausgeglichenen Budget 2017 und einem ausgewogenen Sanierungskonzept verabschiedet. Nach der Detailberatung durch die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) weist das Budget ein Defizit von 25 Millionen Franken auf. Gründe dafür sind die Ablehnung diverser Sanierungsmassnahmen und die Ablehnung einer vom Regierungsrat beantragten moderaten Steuerfusserhöhung um 1 Prozent. Zudem beantragt die KAPF – nach den bereits erfolgten Stellenreduktionen beim Staatspersonal sowie den Nullrunden bei den Löhnen 2014, 2016 und 2017 – den Personalaufwand bis 2018 um zusätzliche 2 Prozent zu reduzieren. Dies entspricht einem weiteren Stellenabbau von bis 90 Vollzeitstellen. In der Schlussabstimmung lehnte die KAPF das Budget ab, was eine Rückweisung an den Regierungsrat bedeutet.
Am 22. November 2016 beginnen die Budgetberatungen im Grossen Rat. Der Regierungsrat wehrt sich gegen die beantragte wiederholte Aufwandsenkung beim Personal. Ebenso setzt er sich entschieden für ein ausgeglichenes Budget ein. Ein Budgetdefizit oder auch eine Rückweisung des Budgets durch den Grossen Rat würde die dringend nötige Haushaltssanierung weiter verzögern.
Reduktion Pendlerabzug: regionalpolitisch vertretbar, ökologisch sinnvoll und finanzpolitisch nötig
Während den Schlussberatungen des AFP im Grossen Rat findet am 27. November 2016 die Volksabstimmung zu vier Entlastungsmassnahmen statt. Auch diese Massnahmen sind unverzichtbar für die nachhaltige Haushaltssanierung. Dazu gehört vor allem die Reduktion des Pendlerabzugs auf 7'000 Franken. Der Regierungsrat erachtet diesen, im Vergleich zu anderen Kantonen hohen Abzug, als eine massgeschneiderte Kompromisslösung für den Aargau als Kanton der Regionen, die regionalpolitisch vertretbar und ökologisch sinnvoll ist. Die daraus resultierende Entlastung des Kantons um 10 Millionen Franken und der Gemeinden um über 9 Millionen Franken ist finanzpolitisch nötig.
Start Anhörung Sanierungsmassmassnahmen 2018
Zur Vermeidung weiterer Defizite ab 2018 hat der Regierungsrat die Sanierungsmassnahmen 2018 erarbeitet. Diese fliessen im nächsten Frühjahr in den AFP 2018–2021 ein. Zu den Massnahmen, welche eine Gesetzesänderung erfordern, startet heute die Anhörung. Es handelt sich um insgesamt sieben Massnahmen (vgl. Kasten), die den Staatshaushalt um jährlich rund 40 bis 50 Millionen Franken entlasten. Die mit Abstand höchste Entlastung wird mit der befristeten Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten erreicht. Neben den vorliegenden Massnahmen werden dem Grossen Rat in separaten Vorlagen drei weitere Sanierungsmassnahmen 2018 beantragt.
Die Sanierungsmassnahmen 2018 in der Kompetenz des Regierungsrats werden dem Grossen Rat zusammen mit dem AFP 2018–2021 dargestellt.
Gesamtsicht und Entwicklungsleitbild
Der Regierungsrat will den Staatshaushalt des Kantons Aargau über den AFP 2018–2021 hinaus nachhaltig sanieren. Dazu gehören auch strategische Stossrichtungen zur Sicherstellung der Innovationsfähigkeit und der hohen Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Als Grundlage dazu wird der Regierungsrat im Frühjahr das neue Entwicklungsleitbild 2017–2026 mit einer langfristigen Finanzperspektive präsentieren.
Tiefes Ausgabenniveau gemäss Studie von BAKBASEL
Die an der heutigen Medienkonferenz präsentierte Studie von BAK Basel Economics AG vergleicht die Nettoausgaben des Kantons Aargau mit methodisch gezielt ausgewählten Vergleichskantonen. Das Ergebnis bestätigt die bisherigen Aussagen des Regierungsrats: Der Kanton Aargau erbringt seine staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich mit anderen Kantonen insgesamt zu tieferen Kosten als andere Kantone. Aufgrund der vielen bereits ergriffenen Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts besteht im Vergleich zu anderen Kantonen nur noch ein beschränktes Potenzial für weitere Effizienzsteigerungen oder Leistungssenkungen. Die Auswertung der einzelnen Aufgabenfelder bestätigt die inhaltliche Stossrichtung des Sanierungskonzepts.
Politik in der Verantwortung
Mit Blick auf die anstehende Schlussberatung des Budgets 2017 im Grossen Rat und die Volksabstimmung vom 27. November 2016 appellierte Roland Brogli noch einmal an die politische Verantwortung: "Es braucht eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller Kräfte, damit der Kanton Aargau diese finanzpolitisch schwierige Phase ohne Schaden bewältigt. Die eigenen Interessen müssen für eine tragbare Gesamtlösung zurückgestellt werden. Ein unnachgiebiges Festhalten an Partikularinteressen und die Verweigerung von Kompromissen bringt uns nicht weiter. Packen wir es gemeinsam an!"
Unter folgendem Link können die Unterlagen der Anhörung heruntergeladen werden: Sanierungsmassnahmen 2018
Übersicht über die Sanierungsmassnahmen 2018 der Anhörungsvorlage
Mit einer Änderung des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen soll der Kostendeckungsgrad der Einwohner- und Objektregisterdatenplattform erhöht werden, indem für Datenbezüger ausserhalb der kantonalen Verwaltung eine Gebühr für die Dienstleistungen eingeführt wird.
Im Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage vorgesehen, welche eine befristete Aussetzung der Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierung vollständig oder teilweise in der ordentlichen Rechnung verbucht werden kann. Die Kompetenz liegt beim Grossen Rat. Die Anwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung ist abhängig von der finanzpolitischen Lage. Eine Aussetzung der Schuldentilgung darf zu keinem Anstieg der Schuld der Spezialfinanzierung führen.
Mit der Änderung des Steuergesetzes sollen kostendeckende Gebühren im Mahnwesen für ausstehende Steuererklärungen und Steuerbeträge erhoben werden. Die Belastung der entstehenden Kosten an die Verursacher ist aus Sicht eines gerechten Kostenverteilers angezeigt. Diese Kosten sollen nicht mehr der Allgemeinheit, welche ihren Pflichten rechtzeitig nachkommt, auferlegt werden.
Durch eine Änderung des Sozial- und Präventionsgesetzes soll die Finanzierung von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen durch den Kanton zeitlich auf sieben Jahre beschränkt werden. Aktuell entschädigt der Kanton die Gemeinden für die Aufwendungen für vorläufig Aufgenommene im Umfang der im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz vorgesehenen Beiträge. Neu sollen diese Beiträge analog zur Globalpauschale des Bundes bis sieben Jahre nach Einreise in die Schweiz beschränkt werden.
Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht eine Reduktion des Kantonsbeitrags für Familienzulagen an bessergestellte Nichterwerbstätige vor.
Schliesslich sollen mit zwei Änderungen des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Beiträge für persönliche Auslagen von betreuten Personengruppen auf ein vertretbares Niveau reduziert werden. Dabei handelt es sich zum einen um Personen in stationären Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen und zum anderen um Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder Spitälern.