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Alle Stimmzettel ins gleiche Couvert :
Kanton vereinfacht briefliche Stimmabgabe

Im Kanton Aargau wird die briefliche Stimmabgabe vereinfacht: Rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag vom 27. September hat die Staatskanzlei das Stimmcouvert informativer gestaltet und damit eine Quelle von Missverständnissen beseitigt.

Beim letzten Abstimmungstermin im Juni 1998 ist bei einem Teil der Stimmberechtigten Verwirrung entstanden, wie bei der brieflichen Abstimmung richtig vorgegangen werden soll. So sind kantonale Stimmzettel ins Stimmzettelcouvert gelegt, die eidgenössischen Stimmzettel aber offen im Antwortcouvert zurückgeschickt worden. Grossrat Hans Ulrich Mathys (SVP, Holziken) reagierte mit einem parlamentarischen Vorstoss.

Die Staatskanzlei in Aarau hat nun das Stimmzettelcouvert neu gestaltet: ohne Kantonswappen, dafür mit dem Hinweis, dass alle Stimm- und Wahlzettel ins Stimmzettelcouvert gelegt werden müssen. Wer brieflich stimmen will,
- unterschreibt den Stimmrechtsausweis;
- legt alle Stimm- und Wahlzettel, gleich ob eidgenössische, kantonale oder kommunale, in das amtliche Stimmzettelcouvert und klebt dieses zu;
- legt das amtliche Stimmzettelcouvert und den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert der Gemeinde;
- klebt das Antwortcouvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu (per Post oder in den Gemeindebriefkasten).
Andernfalls ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.

  • Staatskanzlei