Aktualisierter Kommentar zum Aargauer Steuergesetz
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Gemeinsames Werk von Steuerfachleuten aus Verwaltung und Privatwirtschaft
In diesen Tagen kommt die dritte Auflage des zweibändigen Kommentars zum aargauischen Steuergesetz in die Buchhandlungen. Der Kommentar ist ein unentbehrliches Hilfsmittel für die Steuerbehörden, die Steuerberatungsbranche sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger.
23 Autorinnen und Autoren aus Verwaltung und Privatwirtschaft mit ausgewiesenem Fachwissen im aargauischen Steuerrecht haben sich die Kommentierung der 276 Paragraphen aufgeteilt. Auch das dreiköpfige Herausgeberteam ist gemischt zusammengesetzt, nämlich aus den Rechtsanwälten Dr. Marianne Klöti und Dieter Weber sowie dem Vorsteher des Kantonalen Steueramtes, Dr. Dave Siegrist.
Auf rund 2500 Seiten, aufgeteilt in zwei Bände, erhalten die Leserinnen und Leser einen umfassenden Überblick über Rechtsprechung und Praxis zum Aargauer Steuergesetz. Kommentiert sind die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Quellensteuern von natürlichen Personen, die Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen, die Grundstück-gewinnsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie das ganze Verfahrensrecht. Der Kommentar leistet einen Beitrag zur besseren Transparenz, Fortentwicklung und Verbesserung des aargauischen Steuerrechts und dient der Rechtssicherheit. Er wird als umfassender Kommentar für die direkten Steuern auch in anderen Kantonen oft zur Hand genommen.
In der neuen Auflage des Kommentars sind die verschiedenen Teilrevisionen des Steuergesetzes sowie die seit der 2. Auflage aus dem Jahr 2004 neu ergangene Rechtsprechung verarbeitet. Kommentiert finden sich namentlich die steuerlichen Auswirkungen des Fusionsgesetzes, der neuen Bestimmungen über die Transponierung und der indirekten Teilliquidation sowie des Teilbesteuerungsverfahrens für Dividenden.
Der neue Kommentar ist in den Buchhandlungen erhältlich und kann auch direkt beim Cosmos-Verlag bezogen werden.