AKB: Verhandlungen werden ausgesetzt
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Kommission lässt Varianten abklären
Die zuständige Grossrats-Kommission hat beschlossen, die zweite Lesung der Gesetzesvorlage zur Umwandlung der Aargauischen Kantonalbank AKB in eine Aktiengesellschaft auszusetzen. Sie hat dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, drei Varianten für das weitere Vorgehen zu prüfen.
Die Kommission hat an der heutigen Sitzung unter dem Vorsitz von Grossrat Heinrich Schöni, Oftringen, beschlossen, dem Regierungsrat folgende Aufträge zu erteilen:
- Prüfung des vom Bankrat der AKB skizzierten Modellvorschlages.
- Überarbeitung der Vorlage mit dem Ziel die Bedenken der Bank auszuräumen.
- Überarbeitung des bestehenden Kantonalbank-Gesetzes als Alternative zur Vorlage unter Beibehaltung der AKB als öffentlich-rechtliche Staatsanstalt mit dem Ziel u.a. Corporate Governance und Abgabe an den Staat neu zu regeln.
Damit soll dem Regierungsrat die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Gleichzeitig werden für die Kommission und für den Grossen Rat die Voraussetzungen geschaffen, auf fundierten Abklärungen beruhende Entscheide zu treffen.
Die Kommission hat diesem Vorgehen grossmehrheitlich und in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat zugestimmt. Der Termin für die vorgesehene Volksabstimmung vom 26. September 2004 ist damit hinfällig.
Des Weiteren zeigt die Kommission mehrheitlich kein Verständnis für das Vorgehen des Bankrates. Sie rügte vor allem, dass der Bankrat in dieser Grundsatzfrage seine Meinung nicht direkt gegenüber Regierungsrat und Grossem Rat eingebracht hat.