AKB-Gesetz wird revidiert
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Regierungsrat schickt Vorlage in die Vernehmlassung
Der Kanton revidiert das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank und regelt Fragen der Ausgestaltung der Corporate Governance, der Abgeltung der Staatsgarantie und der Gewinnausschüttung.
"Mit der vorliegenden Revision des Kantonalbankgesetzes, die wir heute Montag in die Vernehmlassung schicken, wollen wir im wesentlichen die Fragen der Umsetzung der Corporate Governance, der Abgeltung der Staatsgarantie sowie der Gewinnausschüttung an den Kanton neu regeln", erklärte Finanzdirektor Roland Brogli am Montag vor den Medien. In einem zweiten Schritt, welcher für 2009 geplant ist, will der Regierungsrat dann die weiteren Problemfelder angehen. "Dabei sollen unter anderem die Fragen des Leistungsauftrages, der Staatsgarantie, der Rechtsform und der Teilprivatisierung der Kantonalbank überdacht werden."
Im revidierten Kantonalbankgesetz sieht der Regierungsrat eine Abgeltung der Staatsgarantie von einem Prozent des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs der Kantonalbank vor. "Der Kanton als Garantieträger geht eine Eventualverpflichtung ein und ermöglicht der Bank so eine günstigere Refinanzierung", begründete Brogli. "Hinzu kommt, dass die Kantonalbank dank der Staatsgarantie über ein besseres Rating gegenüber anderen Instituten leichte Vorteile bei den Refinanzierungskonditionen hat."
Die Gewinnausschüttung an den Eigentümer, also den Kanton, wird ebenfalls neu festgelegt. Die Bank soll künftig in der Regel fünfzig Prozent des Betrages, der sich aus dem Jahresgewinn und der Zuweisung in die Reserven für allgemeine Bankrisiken sowie nach Abzug der Verzinsung des Grundkapitals ergibt, an den Kanton ausschütten. Dabei sind allerdings der Bank genügend Mittel für die Erhöhung des Eigenkapitaldeckungsgrades zu belassen, welcher bis 2012 auf den gesamtschweizerischen Durchschnitt angehoben werden soll. Finanzdirektor Brogli betonte, "dass der Kanton ein vitales Interesse erstens an einer gesunden Bank und zweitens an guten Jahresergebnissen der Kantonalbank hat. Ein Teil des ausgeschütteten Gewinnes wird der Regierungsrat in Zukunft für die Spezialfinanzierung Sonderlasten verwenden."
Ein dritter Punkt der Revision beinhaltet unter dem Stichwort Corporate Governance das Verhältnis zwischen dem Kanton als Eigentümer und der AKB. Die Regierung schlägt vor, dass dem Regierungsrat die Eigentümerkompetenzen übertragen werden. Die Oberaufsicht über die selbstständigen Staatsanstalten AKB bleibt beim Grossen Rat. Die Regierung folgt dabei dem Beispiel der übrigen Kantonsbeteiligungen (AEW Energie AG, AXPO, Spitalaktiengesellschaften), in denen ebenfalls der Regierungsrat die staatliche Aufsicht wahrnimmt. Entsprechend der Corporate Governance-Regeln ist sich der Regierungsrat darüber im Klaren, dass ein Unternehmen wie die AKB nicht durch die Politik geführt werden soll und sieht deren Rolle im gesetzgebenden Verfahren, welches den Rahmen für die Tätigkeit der AKB vorgibt.
Die Vernehmlassung für das revidierte Kantonalbankgesetz dauert bis Mitte März. Danach wird das Departement Finanzen und Ressourcen die Botschaft erstellen und diese dem Grossen Rat ca. im Mai 2006 zustellen. Die erste Lesung im Grossen Rat ist für September, die zweite für Januar 2007 vorgesehen. Damit kann Referendumsfrist und Publikation eingerechnet das revidierte Kantonalbankgesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden.