Ärzte haben Verbot der Selbstdispensation umgangen
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Versandmodell "argomed" nicht rechtmässig
Im Aargau ist die Selbstdispensation verboten. Ärzte dürfen nur in Notfällen rezeptpflichtige Medikamente abgeben und nur in bestimmten Fällen eine Privatapotheke führen. Es ist nur den Apotheken erlaubt, Medikamente zu verkaufen. Ärzte, die sich am Medikamenten-Versandmodell "argomed" beteiligt haben, haben das Verbot der Selbstdispensation umgangen. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat. Er bestätigt damit einen Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales.
Das Medikamenten-Versandmodell "argomed" funktioniert wie folgt: Im Kanton Aargau praktizierende Ärzte, die Aktionäre der argomed Ärzte AG sind oder an diese angeschlossen sind, stellen Rezepte aus und übermitteln diese an die Apotheke Zur Rose AG in Steckborn. Die Apotheke sendet das verordnete Medikament anschliessend direkt an die Patienten.
Die Apotheke Zur Rose AG in Steckborn ist grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsbewilligung). Besonders ist aber, dass sie sich überwiegend im Besitz von Ärzten befindet. Rund achtzig Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte. Zudem vertritt sie als standeseigene Apotheke die Interessen der Ärzteschaft.
Die via Aktien an der Apotheke beteiligten Ärzte haben ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke. Indem sie Rezepte zuhanden "ihrer" Apotheke ausstellen, fördern sie deren wirtschaftliche Tätigkeit und somit deren Betriebsergebnis.
Die Apotheke Zur Rose AG entschädigt zudem Ärzte, die ihr Rezepte zustellen, finanziell. Es ist also davon auszugehen, dass den Ärzten finanzielle Vorteile erwachsen, wenn sie Rezepte an die Zur Rose AG übermitteln anstatt an eine andere Apotheke. Die betreffenden Ärzte konkurrenzieren damit die lokalen Apotheken über den normalen Versandhandel hinaus. Dadurch umgehen sie das Verbot der Selbstdispensation. Die betreffenden Ärzte geben die Medikamente zwar nicht direkt an ihre Patienten ab, aber indirekt via die Versandapotheke Zur Rose AG. An dieser sind sie entweder finanziell beteiligt oder sie erhalten finanzielle Entschädigungen von ihr.
Beschlüsse des Regierungsrats
Der Regierungsrat hat unter anderem folgende Beschlüsse gefällt:
- Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der Zur Rose AG sind, dürfen sich nicht am Direktversand mit der Zur Rose AG beteiligen
- Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der argomed Ärzte AG sind oder an diese angeschlossen sind, dürfen sich nur dann am Direktversand mit der Zur Rose AG beteiligen, wenn ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Der jährliche Pauschalbetrag, den sie von der Zur Rose AG erhalten, darf nur die Kosten decken.
- Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung dürfen sich nicht am Direktversand mit der Zur Rose AG beteiligen, wenn sie dafür direkt von der Apotheke entschädigt werden.
Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb von dreissig Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.
Zwei Volksinitiativen zur Medikamentenabgabe im Aargau hängig
Die Volksinitiative "Ja zur ärztlichen Medikamentenabgabe" wurde am 12. April 2011 mit 7'994 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative möchte, dass auch Ärzte Medikamente abgeben dürfen.
Die Volksinitiative "Miteinander statt Gegeneinander" wurde am 27. September 2011 mit 51'405 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initianten möchten, dass die Versorgung mit Medikamenten grundsätzlich durch die Apotheker erfolgt. Ärzte sollen Medikamente im Notfall abgeben können und wenn in zumutbarer Distanz keine Apotheke verfügbar ist.
Die beiden Volksinitiativen sollen so rasch als möglich zur Abstimmung gebracht werden. Die Volksabstimmung ist für das Jahr 2013 geplant.