Änderungen in der Strafverfolgung
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Eröffnung Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung des Schweizerischen Strafprozessrechts
Die Strafverfolgung im Kanton Aargau muss den Vorgaben des Schweizerischen Strafprozessrechts angepasst werden. Der Regierungsrat schlägt in der Vernehmlassungsvorlage eine Variante mit sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke und eine mit drei regionalen Staatsanwaltschaften vor. Zudem muss neu ein Zwangsmassnahmengericht geschaffen werden.
Bei der Variante mit sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke wird je eine Staatsanwaltschaft für zwei Bezirke geschaffen (je eine Staatsanwaltschaft für die Bezirke Rheinfelden und Laufenburg, für die Bezirke Zurzach und Brugg, für die Bezirke Aarau und Lenzburg, für die Bezirke Zofingen und Kulm und für die Bezirke Muri und Bremgarten). Der bevölkerungsstärkste Bezirk Baden erhält eine eigene Staatsanwaltschaft. Die Aufsicht über die sechs regionalen Staatsanwaltschaften liegt bei einer Oberstaatsanwaltschaft.
Die andere Variante sieht die Schaffung von drei regionalen Staatsanwaltschaften vor, analog der Struktur der Kantonspolizei.
Beide Varianten ermöglichen eine Steigerung der Effizienz und Professionalisierung der Strafverfolgung. Stellvertretungen und Spezialisierungen werden erleichtert. Die Variante mit drei regionalen Staatsanwaltschaften ist die kostengünstigste. Demgegenüber erfüllt die etwas teurere Variante mit sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke die im Rahmen der grossrätlichen Beratung zum Projekt "Aargau 21" im Jahr 2008 geforderte regionale Verankerung der Strafverfolgungsbehörden. Bei beiden Varianten werden die Verwaltungsaufgaben der Bezirksämter gestrichen oder anderen Behörden zugewiesen und die Bezirksämter aufgelöst.
Im Vernehmlassungsbericht wird zudem eine Umsetzungsmöglichkeit mit den elf Bezirksämtern beschrieben. Aufgrund der organisatorischen und finanziellen Nachteile lehnt der Regierungsrat diese Umsetzungsmöglichkeit klar ab.
Handlungsbedarf aufgrund des Bundesrechts
Grund für diese organisatorischen Änderungen ist die neue Bundesgesetzgebung zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts in der Schweiz. Diese führt im Aargau zu erheblichen Änderungen in der Organisation der Strafverfolgung. So wird die bisherige Zweistufigkeit des Vorverfahrens, bei der die Untersuchungsrichter die Untersuchung führen und dann den Fall an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung oder Anklageerhebung weiterleiten, aufgehoben.
Beim neuen Staatsanwaltschaftsmodell wird das gesamte Verfahren bis zur Anklageerhebung allein von der Staatsanwaltschaft geführt. Als Gegengewicht zu dieser Machtfülle bei der Staatsanwaltschaft müssen die Kantone ein Zwangsmassnahmengericht einführen, welches vor allem für die Anordnung der Untersuchungshaft zuständig ist. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Jugendanwaltschaft weiterhin in Aarau
Die Jugendanwaltschaft bleibt weiterhin zentral in Aarau. Hingegen müssen die bisher in der Jugendstrafrechtspflege tätigen Schulpflegen von dieser Aufgabe entbunden werden. Diese Aufgaben werden neu von der Jugendanwaltschaft übernommen.