Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Änderungen des Gesundheitsgesetzes unbestritten

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) ist den Vorschlägen des Regierungsrats gefolgt und hat sämtliche Änderungen im Gesundheitsgesetz gutgeheissen.

Um einen gut funktionierenden Notfalldienst von Ärztinnen und Ärzten, von Apothekerinnen und Apothekern, von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Tierärztinnen und Tierärzten gewährleisten zu können, müssen die Medizinalpersonen verpflichtet werden, sich an den bestehenden Notfallorganisationen zu beteiligen. Ein durch eine Befreiung vom Notfalldienst erlangter Vorteil muss mit einem Solidaritätsbeitrag an die organisierenden Verbände ausgeglichen werden. Den dazu gesetzlich notwendigen Änderungen im Gesundheitsgesetz hat die Kommission einstimmig zugestimmt.

Ausbildungsverpflichtung

In Spitälern, Pflegeheimen und bei Spitexorganisationen herrscht in den Pflegeberufen teilweise akuter Personalmangel. Um langfristig qualifiziertes Personal sicherzustellen, wird eine Ausbildungsverpflichtung eingeführt. Zur Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung ist ein in anderen Kantonen bereits erprobtes Bonus-Malus-System vorgesehen. Die Kommission GSW unterstützt diese Massnahme, welche mit den Branchenverbänden ausgehandelt wurde, nach intensiv geführten Diskussionen.

Seelsorge im Spital

Seelsorgerische Besuche während eines Spitalaufenthalts können bei Bedarf durch die Gemeindepfarrämter oder durch die Spitalpfarrdienste ausgeübt werden. Wenn Patientinnen und Patienten beim Spitaleintritt einer Weitergabe der Personalien nicht widersprechen, können die Pfarrämter auf Anfrage informiert werden. Die dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen sind seitens der Kommission GSW unbestritten.

Die Herausgabe der Obduktionsberichte an Amtsärztinnen und Amtsärzte zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherheit ist unbestritten. Die Rechtsgrundlage ist ebenfalls im Gesundheitsgesetz zu errichten.

Die erste Beratung im Grossen Rat ist für Dezember 2014 vorgesehen.

  • Grosser Rat