Änderung Hallwilerseeschutzdekret umstritten
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Entscheidung liegt beim Grossen Rat
Im öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur Änderung des Hallwilerseeschutzdekrets wurden zahlreiche, zum Teil gegenläufige Interessen angemeldet. Der Grosse Rat muss nun über das Belassen oder Ändern des Dekrets entscheiden.
Zu der als Postulat überwiesenen Motion Doris Fischer-Taeschler vom 16. Mai 2007 legt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Änderung des Hallwilerseeschutzdekrets vor. Mit der Änderung können kulturelle Kleinveranstaltungen auf schwimmenden Installationen in den Wasserzonen von Birrwil (Schifflände) und Meisterschwanden (Seerose) bewilligt werden. Bisher war dies nur über Ausnahmeregelungen möglich.
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Dekretsänderung stiess auf grosse Resonanz. Es wurden zahlreiche, zum Teil gegenläufige Interessen angemeldet. Die Spannung spiegelt sich besonders deutlich in den beiden Petitionen des Landschaftsschutzverbands Hallwilersee (LSVH) und der Organisatoren der Operettenveranstaltung in Birrwil ("DIE FLEDERMÄUSE") wider.
Es liegt jetzt wie bei jedem Dekret am Grossen Rat, über Belassen oder Ändern des Dekrets zu entscheiden.