Abbau der Sonderlasten
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Der Kanton baut Schulden von 1.2 Milliarden Franken ab
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat das Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten. Die Sonderlasten "Überführung der Personalvorsorge der Lehrpersonen" und die "Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken" können damit vollständig abgetragen werden. Der Kanton Aargau verwendet dafür die Erträge und die Substanz aus den überschüssigen Goldreserven sowie einen Teil der jährlichen Erträge der Schweizerischen Nationalbank. Mittelfristig wird die Verschuldung um rund 1.2 Milliarden Franken reduziert.
"Das Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten ermöglicht es dem Kanton seine Schulden abbzubauen und somit finanziellen Handlungsspielraum zu schaffen", erklärte Landammann und Vorsteher des Finanzdepartementes Roland Brogli an der Medienkonferenz. Die bestehende Sonderfinanzierung für die "Überführung der Personalvorsorge der Lehrpersonen" und die "Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken" werden mit dem Gesetz in eine neu zu errichtende Spezialfinanzierung überführt.
Die Abtragung der Sonderlasten erfolgt in zwei Phasen. In einem ersten Schritt werden die Schulden aus der Überführung der Personalvorsorge der Lehrpersonen in die Aargauische Pensionskasse abgetragen. Gleichzeitig wird der Aufwand zur Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken, der Aufwand für die Teuerungszulagen auf Renten des Staatspersonals und der Lehrpersonen sowie die Ausgliederung der Fachhochschule Nordwestschweiz aus der Aargauischen Pensionskasse über die Spezialfinanzierung Sonderlasten abgewickelt. Gesamthaft rechnet das Finanzdepartement während der ersten Phase der Spezialfinanzierung mit einem Aufwand von rund 1.49 Milliarden Franken.
Der Grossteil des Aufwands der Spezialfinanzierung wird durch die Erträge und durch die Substanz aus den überschüssigen Goldreservern in der Höhe von 863 Millionen Franken sowie durch die Erträgen aus der Ausschüttung der nicht mehr benötigten Rückstellung für Markt-, Kredit-, Liquidäts- und Betriebsrisiken in der Höhe von 459 Millionen Franken gedeckt. Der Spezialfinanzierung Sonderlasten werden von der Schweizerischen Nationalbank bis zum Jahr 2013 rund 1.3 Milliarden Franken zufliessen. Hinzu kommen Rückstellungen und verschiedene Beteiligungserlöse des Kantons, die einen Gesamtertrag von 1.61 Milliarden Franken ergeben.
In der zweiten Phase sollen weitere Sonderlasten über die Spezialfinanzierung abgetragen werden. Vorlagen wie die Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionkassen, ein allfälliger Systemwechsel bei der APK vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie die Schliessung von Deckungslücken bei Verselbständigungen von Zweigen der Staatsverwaltung müssen allerdings vom Grossen Rat zuerst verabschiedet werden. Diese Sonderlasten sollen primär durch Beiteiligungserträge des Kantons und - falls der Aufwand dadurch nicht gedeckt werden kann - durch einen Steuerzuschlag zur Kantonssteuer von höchstens fünf Prozent finanziert werden. Solch ein Steuerzuschlag könnte frühestens im Jahr 2014 erhoben werden und verlangt bei der erstmaligen Festsetzung die Zustimmung des Grossen Rates.
"Auch wenn die finanzpolitischen Probleme mit diesem Gesetz nicht aus dem Weg geräumt sind, trägt es doch entscheidend zu einer Stärkung des Standorts Aargau bei", meinte abschliessend Landammann Roland Brogli.