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Ab sofort müssen aggressive Hunde gemeldet werden :
Kantonaler Veterinärdienst rechnet mit rund 300 Fällen pro Jahr

Ab sofort müssen Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbildende bissige und potentiell gefährliche Hunde dem kantonalen Veterinärdienst melden.

Die neuen Bundesbestimmungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden verpflichten die Kantone zur Einrichtung einer Stelle, welche die Abklärungen von Hunden mit erhöhter Aggressionsbereitschaft durchführt und Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung anordnet. Im Kanton Aargau übernimmt der kantonale Veterinärdienst diese Aufgabe. Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbildende unterstehen ab sofort einer Meldepflicht für potentiell gefährliche Hunde.

Aufgrund von Erfahrungen aus dem Kanton Neuenburg, der die Meldepflicht bereits seit einigen Jahren kennt, rechnet der kantonale Veterinärdienst mit jährlich rund 300 abzuklärenden Meldungen.

Vollzugszuständigkeit wechselt zum Kanton

Alle Gemeinden werden in den nächsten Tagen brieflich von Regierungsrat Ernst Hasler, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales über diese neue Kantonsaufgabe unterrichtet. Die Gemeinden bleiben aber weiterhin zuständig für Anordnungen betreffend Hunden, die übermässige Immissionen verursachen (Ruhestörung, Streunen usw.).

  • Departement Gesundheit und Soziales