Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Aargauer Handelsgericht: Gut eingelebt am neuen Standort

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, bezog das Handelsgericht des Kantons Aargau Mitte August des letzten Jahres die Räumlichkeiten am neuen Standort im AEW-Hochhaus in Aarau. Nur wenige Monate später, per 1. Dezember 2013, trat der bisherige Präsident des Handelsgerichts, Oberrichter Dr. Armin Knecht, in den Ruhestand. Er übergab sein Amt dem bisherigen Vizepräsidenten, Oberrichter Markus Dubs.

Kanton Aargau

Das Handelsgericht ist eine Abteilung des Aargauer Obergerichts. Es beurteilt als Fachgericht und einzige kantonale Instanz handelsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmungen, sofern der Streitwert mindestens 30'000 Franken beträgt. Mitte August 2013 bezog das Handelsgericht seine neuen Räumlichkeiten im ersten Stock des AEW-Hochhauses an der Oberen Vorstadt in Aarau. Zuvor war es im IBA-Gebäude, ebenfalls in Aarau, angesiedelt gewesen.

Stabsübergabe per 1. Dezember 2013

Kanton Aargau

Seit März 2005 präsidierte Oberrichter Dr. Armin Knecht das Handelsgericht. Ende November 2013 wechselte er in den Ruhestand und übergab sein Amt dem bisherigen Vizepräsidenten, Oberrichter Markus Dubs. Mit Dr. Meinrad Vetter wählte der Grosse Rat einen ausgewiesenen Kenner der Materie zum neuen Vizepräsidenten. Dieser absolvierte bereits ein juristisches Praktikum am Handelsgericht und diente ihm später auch als Gerichtsschreiber und Ersatzrichter. Vor seiner Wahl zum Oberrichter arbeitete Dr. Vetter beim Wirtschaftsdachverband economiesuisse.

  • Gerichte