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Aargau - der Auenkanton :
Vernehmlassung zeigt: Die Auengebiete liegen richtig!

Die Vernehmlassung zur Festsetzung der Auengebiet im Richtplan ist abgelaufen. Beim Baudepartement sind gut 400 Stellungnahmen eingegangen. Fazit: Die Auengebiete liegen richtig!

Nach Verfassung soll der zukünftige Auenschutzpark Aargau mindestens ein Prozent der Kantonsfläche umfassen. Zwei Schritte zur Sicherung dieser Auenflächen sind notwendig: Zuerst die Festlegung im Richtplan und anschliessend - in Absprache mit Gemeinden und Grundeigentümern - die genaue Abgrenzung in der Nutzungsplanung.

Die öffentliche Vernehmlassung über die Richtplananpassung ist abgeschlossen. Die Stellungnahmen sind vielfältig, teilweise auch kontrovers. Verschiedene Schutzorganisationen verlangen grössere Flächen und eine sofortige Festsetzung der Potentialgebiete, d.h. derjenigen Flächen, die sich für eine langfristige Erweiterung des Auenschutzparks eignen. Diese Gebiete - rund 120 Hektaren, weniger als 10% der Gesamtfläche des Auenschutzparks - liegen im Reusstal und im Rietheimer Feld. Sie sind heute intensiv landwirtschaftlich genutzt und werden bei Hochwasser zeitweise überflutet. Die Landwirte wollen keine Einschränkungen in Kauf nehmen.

Das Baudepartement hat vorgeschlagen, diese Potentialgebiete lediglich als Zwischenergebnis in den Richtplan aufzunehmen.
Weitere Eingaben betreffen konkrete Fragen und Anliegen, die im Rahmen der späteren Nutzungsplanung oder bei Bauprojekten zu regeln sind.

Das Baudepartement beurteilt die Eingaben bis Ende Januar 2001 und erstellt einen Bericht über Vernehmlassung und Mitwirkung. Die Richtplananpassung wird einen Monat später dem Regierungsrat zuhanden des Grossen Rats zum Beschluss vorgelegt.

  • Staatskanzlei