Aargau als energiepolitischer Schrittmacher
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Regierungsrat verabschiedet Energiesparverordnung
Der Regierungsrat hat die Energiesparverordnung revidiert und setzt sie per 1. März 2009 in Kraft. Damit stärkt der Kanton Aargau seine energiepolitische Führungsrolle. Kernpunkt der Revision ist die Annäherung an die bisherigen Minergie-Anforderungen. So sollen Neubauten künftig noch rund halb soviel Wärmeenergie verbrauchen wie heute.
Die kantonalen Energiedirektoren haben im Frühjahr 2008 eine neue Mustervorordnung für die kantonale Energiegesetzgebung verabschiedet. Diese fordert unter anderem eine verbesserte Wärmedämmung bei Neubauten. Der Regierungsrat hat nun die revidierte aargauische Energiesparverordnung verabschiedet und setzt sie per 1. März 2009 in Kraft. Damit setzt der Kanton Aargau die neuen Vorschriften im Energiebereich schnell um.
Rund 40 Prozent unseres Energieverbrauchs entfällt auf die Gebäude. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind ein weiterer, konkreter Schritt zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich. Die Energiedirektoren haben die Vorschriften an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Der Energieverbrauch von Neubauten und umfassend sanierten Gebäuden soll den bisherigen Minergie-Anforderungen angeglichen werden.
Die neue Verordnung legt fest, wie viel Energie die einzelnen Gebäude verbrauchen dürfen. Dabei entscheiden die Eigentümer selber, wie sie dies erreichen wollen. Insbesondere die Wahl der haustechnischen Einrichtungen bleibt weitgehend den Hauseigentümern und ihren Beauftragten Architekten, Ingenieuren und Installationsfachleuten überlassen. Somit ermöglicht die Energiesparverordnung bauliche und haustechnische Lösungen, die dem Standort und seinem Klima, der spezifischen Nutzung des Gebäudes und der individuellen Einschätzung der Eigentümer angepasst sind.
In den letzten Jahren ist der Energieverbrauch von Bauten aufgrund der stark steigenden Energiepreise und der umweltrelevanten Auswirkungen insbesondere des CO2-Ausstosses verstärkt ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dazu Landammann Peter C. Beyeler: "Für den Kanton Aargau sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte des Bauens seit Jahren eine Verpflichtung zum Handeln. Die neue Verordnung ist ein bedeutender Schritt für mehr Energieeffizienz in einem Bereich, der diesbezüglich ein riesiges Potenzial aufweist." 1975 benötigte ein üblicher Neubau rund 20 Liter Heizöl-Äquivalente (Energie in Liter Heizöl umgerechnet) pro Quadratmeter für Heizung und Wassererwärmung. Mit den neuen Vorschriften wird dieser Wert auf 4,8 Liter gesenkt.
Die Umsetzung der neuen Vorschrift führt zu geringen Investitionsmehrkosten. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der langen Lebensdauer der Gebäude sind die notwendigen Massnahmen aber wirtschaftlich. Zudem wird die Auslandabhängigkeit von Energie reduziert.