Aarburg: Abschluss Strafverfahren
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Sozialen Dienste in Aarburg wurde eingestellt. Gegen eine 43-jährige Italienerin und einen 53-jährigen Italiener wurden Strafbefehle erlassen.
Gegen den 51-jährigen Schweizer, welcher auf den Sozialen Diensten der Stadt Aarburg tätig war, wurde das Strafverfahren wegen Ausnützung einer Notlage eingestellt.
Keine Ausnützung
Die von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm getätigten Untersuchungen haben aufgezeigt, dass zwischen dem Beschuldigten und der 43-jährigen Italienerin zwar sexuelle Handlungen statt gefunden haben. Diese Handlungen wurden jedoch beidseitig freiwillig vollzogen.
Es konnten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass der Beschuldigte seine Stellung als Mitarbeitender der Sozialen Dienste ausgenützt hätte, weshalb er sich damit nicht strafbar verhalten hat.
Versuchte Erpressung
Demgegenüber wurden die 43-jährige Italienerin und ihr 53-jähriger Mittäter der versuchten Erpressung schuldig gesprochen. Ihnen wird vorgeworfen, vom Sozialdienstmitarbeitenden den Betrag vom CHF 30'000.00 gefordert zu haben. Im Gegenzug würden sie auf eine Anzeige bei der Polizei und auf eine Meldung beim Arbeitgeber wegen angeblicher sexueller Kontakte unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses verzichten. Der geforderte Betrag wurde nie bezahlt.
Die 43-jährige Italienerin muss sich zudem wegen Aufnehmen nicht öffentlicher Gespräche und für den Vorwurf der Vorteilsgewährung verantworten. In diesem Zusammenhang wird ihr insbesondere vorgeworfen, dass sie den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste mit sexuellen Leistungen für ihre künftigen Anliegen im Zusammenhang mit Sozialhilfe positiv stimmen wollte.
Die beiden Mittäter wurden zu 160 Tagessätzen Geldstrafe (bedingt) und einer Busse von CHF 2'000.00 bzw. 100 Tagessätzen Geldstrafe (bedingt) und einer Busse von CHF 1'500.00 verurteilt.
Orientierung der Staatsanwaltschaft durch Gemeinde
Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch die Gemeinde Aarburg: Diese orientierte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 19. März 2014 über sexuelle Handlungen eines Mitarbeiters mit einer Klientin. Die Staatsanwaltschaft hat umgehend reagiert, sämtliche Beteiligten noch am selben Tag befragt und in Untersuchungshaft genommen.
Die Einstellungsverfügung und die beiden Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.