Aarau und Freiburg ergänzen sich ideal
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Frühjahrssession: Standorte der neuen Bundesgerichte
Das Bundesstrafgericht nach Aarau, das Bundesverwaltungsgericht nach Freiburg: In Bern haben sich die Kantone Aargau und Freiburg gemeinsam für diesen Vorschlag des Bundesrates stark gemacht.
Mit der Revision der Bundesrechtspflege sollen zwei neue Gerichte geschaffen werden: das Bundesstrafgericht, für welches Bundesrat und Rechtskommission des Ständerates als Standort Aarau vorschlagen, sowie das Bundesver-wal-tungs-gericht, welches in Freiburg angesiedelt werden soll. Der Ständerat befasst sich als Erstrat am 19. März mit der Standortfrage. An einer gemeinsamen Medienkonferenz haben die Kantone Aargau und Freiburg am 1. März in Bern über die Vorteile der beiden Standorte orientiert.
Acht Gründe für Aarau
Der Aargau und seine Hauptstadt Aarau erfüllen sämtliche Voraussetzungen für das Bundesstrafgericht ideal. Dies unterstrichen die Ständeräte Thomas Pfisterer und Maximilian Reimann, der Landammann (Regierungsvorsitzende) Kurt Wernli und der Aarauer Stadtpräsident Marcel Guignard mit folgenden acht Gründen:
- Für die Anreise der Verfahrensbeteiligten und der Vertreter der Bundesstrafverfolgungsbehörden bietet Aarau durch seine zentrale Lage die optimale Lösung. Von Zürich und Basel ist Aarau mit dem Zug in einer halben Stunde erreichbar, von Bern und Luzern in knapp einer Stunde, von Genf in rund zweieinhalb und von Bellinzona in rund drei Stunden. Zudem verfügt Aarau über zwei Autobahnanschlüsse.
- Aarau ist Knotenpunkt des Jail-Trains. Dieser Gefangenentransport erleichtert die Zuführung von Häftlingen für die Gerichtsverhandlungen erheblich.
- Für die Unterbringung der Häftlinge sind in Aarau zwei Untersuchungsgefängnisse vorhanden; weitere Gefängnisse und ein Hochsicherheitstrakt befinden sich in der näheren Umgebung. Der Kanton Aargau garantiert die jederzeitige Verfügbarkeit der notwendigen Art und Anzahl von Gefängnisplätzen.
- Für das Strafgericht selber ist mit der geplanten Bahnhof-Überbauung ein bestens geeignetes Objekt vorhanden. Bereits für die Aufbauphase ist in unmittelbarer Bahnhofsnähe die rechtzeitige Betriebsaufnahme garantiert.
- Aarau liegt in der Nähe der Universitäten Zürich, Basel, Bern und Luzern. Dies ermöglicht einen regelmässigen und vielfältigen Austausch zwischen Lehre und Praxis und erleichtert die Rekrutierung von Fachpersonal.
- Die Agglomeration Aarau verfügt über ein vielfältiges und attraktives Wohnangebot, beispielsweise an Südlagen des Juras. Die Region verzeichnet auch ein vielfältiges kulturelles Angebot und genügend Hotels für mehrtägige Verhandlungen.
- Stadt und Kanton werden einen Beratungsdienst einrichten, der die Personalrekrutierung sowie die Wohnsitzverlegung von bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt durch Hilfe bei der Wohnungssuche, Einschulung von Kindern und weitere Integrationsmassnahmen.
- Mit Kernkraftwerken, Neat, Autobahnen und Waffenplätzen trägt der Aargau wesentliche Lasten für die Schweiz; mit 45 Millionen Franken ist er grösster Nettozahler an die Universitätskantone. Abgesehen von dezentralen Vollzugsstellen, die sich in allen Kantonen befinden, verfügt der Aargau bisher noch über keine Standorte von Verwaltungsbehörden des Bundes.
Aufgrund dieser Qualitäten und Überlegungen beantragen auch der Bundesrat und die vorberatende Ständeratskommission, Aarau als Sitz des Bundesstrafgerichts zu bestimmen.
Freiburg: zentral und zweisprachig
Anders als das Bundesstrafgericht wird sich das Bundesverwaltungsgericht aus den ca. 250 Mitarbeitenden der Beschwerdedienste und Rekurskommissionen des Bundes zusammen setzen. Diese Behörden sind derzeit in Bern und Lausanne tätig. Für den Standort das Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich daher eine andere Gewichtung der Anforderungen.
Die Freiburger Referenten, Ständerat Jean-Claude Cornu, Staatsrat Urs Schwaller und Stadtpräsident Dominique de Buman, unterstrichen, dass das Freiburger Dossier die Vorgaben des Bundes vollumfänglich erfüllt. Folgende Vorteile wurden besonders hervorgehoben:
- Die Zweisprachigkeit des Kantons und die zentrale Lage Freiburgs auf der Verkehrsachse zwischen Bern und Lausanne bieten ideale Bedingungen, um die Sachkenntnis und Erfahrung der bisherigen Mitarbeitenden zu sichern. Dies ist ein wesentlicher Vorteil Freiburgs, denn nur eine gut funktionierende Justiz ist Garant für Rechtsstaatlichkeit. Von Bern aus ist Freiburg mit dem Zug in zwanzig Minuten erreichbar, von Lausanne aus in knapp 50 Minuten. Freiburg ist über die A12 gut ans Schweizer Autobahnnetz angeschlossen.
- Viele Mitarbeitende der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste werden mit ihren Familien am bisherigen Wohnort bleiben können, Kündigungen sind deshalb wenige zu erwarten. Wer sich für einen Wohnortwechsel entschliesst, wird vom Wirtschaftsnetz Freiburg und Region bei der Wohnungssuche sowie der Einschulung der Kinder kompetent unterstützt und beraten. Der Schulbesuch ist auf Französisch und Deutsch möglich.
- Die vorgeschlagenen Standorte sind beide zentral gelegen und vom Hauptbahnhof in wenigen Minuten zu Fuss erreichbar. Beide Bauprojekte können fristgerecht umgesetzt werden. Die rechtzeitige Betriebsaufnahme ist eine wichtige Voraussetzung, um das Bundesgericht in Lausanne effizient zu entlasten. Das Bundesverwaltungsgericht soll seine Tätigkeit Anfang 2006 aufnehmen.
- Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg geniesst einen hervorragenden Ruf. Sie beherbergt Studierende aus allen drei Landesteilen und bietet als einzige Schweizer Universität fast alle Kurse zweisprachig an. Die Rechtssprechung wird von der räumlichen Nähe zu Lehre und Forschung profitieren.
- Durch die Nähe der Universität wird auch die Rekrutierung von mehrsprachigem Personal erleichtert.
Der Bundesrat sowie die vorberatende Kommission des Ständerates zeigen sich von den Vorteilen des Standortes Freiburg überzeugt und beantragen, Freiburg als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts zu bestimmen.