A1: Halbanschluss Spreitenbach
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Erfolg für den Kanton Aargau: Bundesrat gibt grünes Licht für das Generelle Projekt
Die Argumentation des Regierungsrates des Kantons Aargau wird vom Bundesrat mitgetragen. Mit dem Halbanschluss werden sowohl die Kantonsstrasse und damit die Gemeinden Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach und Würenlos wie auch die Autobahnanschlüsse Dietikon und Neuenhof entlastet. Das Baudepartement hat alles vorbereitet, um nun rasch das geforderte Generelle Projekt auszuarbeiten. Der Halbanschluss könnte im Jahre 2005 zur Verfügung stehen.
Der Regierungsrat konnte erfolgreich darlegen, dass der Halbanschluss Spreitenbach wegen der hohen Verkehrsaufkommen (Industriegebiete und Einkaufszentren) zur Entlastung der Gemeinden entlang der Kantonsstrasse zwischen Neuenhof und Dietikon zwingend nötig ist. Weil ein spezieller Fall vorliegt, kann ein zusätzlicher Autobahnanschluss erlaubt werden. Der Bundesrat hatte 1995 diesen Nachweis und eine entsprechende Zweckmässigkeitsbeurteilung verlangt. Das Baudepartement hat diese in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach und Würenlos sowie der Planungsgruppe Baden-Wettingen erstellt.
Eine über 30-jährige Leidensgeschichte geht damit ihrem Ende entgegen. Der Halbanschluss wird die Kantonsstrasse von rund 10 000 Fahrzeugen pro Tag entlasten; auch die Anschlüsse Dietikon und Neuenhof der A1 werden weniger Verkehr verkraften müssen. Nutzniesser sind also die Bevölkerung - weniger Lärm und Abgase - ebenso wie die Autofahrerinnen und Autofahrer auf der A1. Der Halbanschluss ist nach Auffassung des Bundesrats bzw. des Departements Leuenberger nach Inbetriebnahme der dritten Röhre für einen flüssigen Verkehr zwischen Baden und Zürich unentbehrlich.
Weil also auch die Nationalstrasse vom Halbanschluss direkt und nachweisbar profitiert, rechnet Baudirektor Dr. Thomas Pfisterer mit einer namhaften Beteiligung des Bundes an den Kosten von insgesamt rund 12, 5 Mio. Franken.