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25 Jahre Aargauer Auslandateliers :
Aargauer Kuratorium vergab 1978 den ersten Atelieraufenthalt in Paris

Vor 25 Jahren richtete das Aargauer Kuratorium sein erstes Auslandatelier in der Cité des Arts in Paris ein. Damit war der Kanton Aargau einer der ersten Kantone mit Auslandateliers. Heute ist diese Art der Förderung für viele Kantone und Städte zu einer Selbstverständlichkeit geworden.

Anfänglich vergab das Aargauer Kuratorium Atelieraufenthalte ausschliesslich an Bildende Künstlerinnen und Künstler. Schnell realisierte man, dass ein Atelieraufenthalt für Kulturschaffende aller Sparten ebenso wichtig sein kann wie ein finanzieller Förderbeitrag. Atelieraufenthalte können in bestimmten Schaffensphasen sogar anregender sein. Sie ermöglichen den Kulturschaffenden, in ein völlig anderes, grossstädtisches und künstlerisch häufig sehr pulsierendes Umfeld einzutauchen. Dazu gehören der Abstand zum gewohnten Schaffensalltag und die kritische Distanz zu sich selbst ebenso sehr wie die Auseinandersetzung mit Neuem.

Bereits drei Jahre nach der Inbetriebnahme des ersten Pariser Ateliers entschied sich das Aargauer Kuratorium 1981 für ein zweites Atelier in der Cité des Arts. 1986 konnte man in Berlin ein Atelier anbieten, das vor allem Kulturschaffenden der Bereiche Literatur/Theater und Komposition zur Verfügung gestellt wird. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands stieg die Nachfrage nach Aufenthalten in Berlin vor allem bei den Bildenden Künstlerinnen und Künstlern stark. Seit 1999 bietet das Aargauer Kuratorium im ehemaligen Ostteil der Stadt ein zweites Atelier vor allem für die Bildende Kunst an. Das Atelier in Prag (ab 1993) ist bei Kulturschaffenden der Bildenden Kunst, des Films, der Musik, aber auch bei Literatur- und Theaterschaffende beliebt. Dass auch die Nachfrage nach London stetig stieg, verwundert nicht. Ebenfalls seit 1999 besteht primär für Musikerinnen und Musiker, die Möglichkeit, sich für einen Atelieraufenthalt in London zu bewerben.

Das Aargauer Kuratorium vergibt die Ateliers im Rahmen seiner jährlich einmal durchgeführten Jurierungen. Aargauer Kulturschaffenden wird kostenlos für drei oder sechs Monate die Atelierwohnung zur Verfügung gestellt, bei der es sich meistens um einen grösseren Arbeits-/Wohnraum handelt, dem ein Schlafzimmer und eine Küche angegliedert sind. Als Beitrag an die Lebenshaltungskosten erhalten die Kulturschaffenden monatlich 2'000 Franken. Damit steht ein Förderinstrument zur Verfügung, dessen Kosten und Nutzen in einem ausgesprochen guten Verhältnis zueinander stehen.

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