1999 höhere Prämienverbilligung
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Richtprämien werden angehoben
Die Krankenkassenprämien bleiben für viele Personen eine Belastung. Durch höhere Prämienverbilligungen für Leute in wirtschaftlich bescheideneren Verhältnissen gleicht der Aargauer Regierungsrat für 1999 die Zunahme der Krankenkassenprämien aus.
Die Richtprämien für Einzelpersonen sind von 2000 auf 2100 Franken erhöht worden. Die Richtprämien für Kinder bleiben unverändert bei 800 Franken. Dies bedeutet, dass nun Einzelpersonen anspruchsberechtigt sind, die weniger als 21 000 Franken Einkommen (ohne Vermögen) versteuern und ein Ehepaar mit zwei Kindern bis zu einem massgebenden Einkommen von 58 000 Franken in den Genuss einer Prämienverbilligung kommt.
Bisherige Bezüger erhalten automatisch von der Sozialversicherungsanstalt ein Antragsformular für das Jahr 1999, neue Antragsstellende können sie auf der AHV-Gemeindezweigstelle beziehen. Eingabefrist für die Anträge ist der 30. Juni 1998.