17 statt 50 Friedensrichterkreise
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Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat
Die bisherigen Friedensrichterkreise sollen zusammengefasst werden, damit die Friedensrichterinnen und Friedensrichter künftig in allen Regionen eine ähnliche Zahl von Fällen zu behandeln haben. Aufgrund dieser Neueinteilung und der damit verbundenen Reduktion der Anzahl Friedensrichterinnen und Friedensrichter können diese den Vorsitz im Wahlbüro bei Gemeinderatswahlen nicht mehr wahrnehmen. Die gewählten Stimmenzähler der Gemeinde sollen künftig selber den Vorsitzenden des Wahlbüros bestimmen.
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter nehmen insbesondere die wichtige Funktion der Schlichtung von Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten wahr. Der Kanton Aargau ist heute in 50 Friedensrichterkreise mit je einer Friedensrichterin beziehungsweise einem Friedensrichter und einer Statthalterin beziehungsweise einem Statthalter eingeteilt. Diese Struktur besteht seit 1840 unverändert. Die Bevölkerungszahl und die Fallzahlen in den einzelnen Kreisen haben sich seither sehr verschieden entwickelt. Als Folge davon ist die Arbeitslast der insgesamt 50 Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie deren 50 Statthalterinnen und Statthalter heute zum Teil sehr unterschiedlich.
Dieser Zustand ist unbefriedigend und gefährdet die bislang hohe Qualität der friedensrichterlichen Tätigkeit. Aus diesem Grund will der Regierungsrat die bestehenden Friedensrichterkreise zusammenfassen, wodurch noch 17 Kreise mit insgesamt rund 70 Friedensrichterinnen und Friedensrichtern verbleiben sollen. Das Statthalteramt wird abgeschafft. Die Nähe zur Bevölkerung bleibt durch die flexible Festlegung des Standortes durch die Friedensrichterin beziehungsweise den Friedensrichter innerhalb des Kreises bestehen.
Durch die Neueinteilung der Kreise mit ausgeglichenen Fallzahlen sowie die neue Funktion einer für die Fallverteilung in jedem Kreis zuständigen Person sind gleichzeitig die Entschädigungsbestimmungen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter zum Teil anzupassen.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft mit den entsprechenden Dekretsänderungen überwiesen.
Neuer Vorsitz des Wahlbüros bei Gemeinderatswahlen
Durch die vom Regierungsrat dem Grossen Rat unterbreitete Neueinteilung der Friedensrichterkreise und die damit verbundene Reduktion auf rund 70 Friedensrichterinnen und Friedensrichter können diese den Vorsitz im Wahlbüro bei Gemeinderatswahlen nicht mehr gesetzeskonform ausüben. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, dass anstelle der Friedensrichterinnen und Friedensrichter die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler aus ihrer Mitte den Vorsitz für die Gemeinderatswahlen selber wählen.
Die entsprechende Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit dem dazugehörigen Bericht untersteht der öffentlichen Anhörung bis zum 31. Mai 2012, an der sich jedermann beteiligen kann.