Wölflinswil: 1. August-Feuer
Die Polizei ermittelt nicht nur bezüglich der unbekannten Täterschaft die das Feuer in Brand gesteckt hat, sondern nach Rücksprache mit der Abteilung für Umwelt des Baudepartementes auch gegen die für das Errichten des Feuers verantwortlichen Personen.
Anzeige gegen Unbekannt und die Verantwortlichen
Wölflinswil und Oberhof feiern gemeinsam den 1. August. Es ist dort Tradition, dass jeweils die "Stecklibuebe" unter der Regie der Gemeinde, dieses Jahr Wölflinswil, das
1. August-Feuer herrichten.
Am 31. Juli 2003 nahmen ein Sachbearbeiter des Baudepartementes, Abteilung für Umwelt, und der Umweltschutzbeauftragte der Kantonspolizei eine Kontrolle des aufgestapelten Höhenfeuers vor. Dabei stellten sie fest, dass eine erhebliche Menge nicht erlaubte Holzbrennstoffe verwendet wurden. In der Folge sprachen die beiden Experten auf der Gemeindekanzlei in Wölflinswil vor und orientierten dort persönlich ein Mitglied es Gemeinderates über die Unzulässigkeit des zum Teil bereitgestellten Holzes. Beim anschliessenden Augenschein des Höhenfeuers zusammen mit zwei Vertretern des Gemeinderates wurde nochmals auf die geltenden Umweltschutzvorschriften aufmerksam gemacht mit dem Hinweis, dass unter diesen Bedingungen das Höhenfeuer nicht entfacht werden dürfe. Dieser Entscheid wurde den Gemeindebehörden am 1. August auch schriftlich mitgeteilt. In einer nachmittäglichen Sitzung haben dann die Gemeinderäte von Wölflinswil und Oberhof erfreulicherweise beschlossen, diesen Entscheid zu akzeptieren.
Leider wurde dann im Laufe der Nacht das Höhenfeuer durch unbekannte Dritte in Brand gesteckt. Die Gemeinderäte von Wölflinswil und Oberhof haben bei der Kantonspolizei unverzüglich eine entsprechende Anzeige gegen die unbekannte Täterschaft eingereicht.
Des Weiteren ermittelt die Polizei nach Rücksprache mit der Abteilung für Umwelt des Baudepartementes gegen die für das Errichten des Feuers verantwortlichen Personen, da nach Umweltschutzgesetz auch Vorbereitungshandlungen strafbar sind.