Niederlenz: Täterermittlung nach Körperverletzung
Nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen drei Schweizer Jugendlichen und einer Gruppierung von Rechtsradikalen, konnte die Täterschaft ermittelt werden.
Am Karfreitag Morgen, kurz vor 2 Uhr, meldete der Vater eines 19-jährigen Jugendlichen aus Niederlenz, dass sein Sohn soeben verletzt nach Hause gekommen sei.
Der junge Mann war zuvor mit zwei Kollegen im Zug von Aarau nach Lenzburg unterwegs. Da sie sich während der Zugfahrt mit einer dunkelhäutigen Person unterhalten hatten, wurden sie auf dem Areal des Bahnhofs Lenzburg durch 3 Männer und zwei Frauen aus der rechtsradikalen Szene angesprochen. Daraufhin wurden zwei der jungen Schweizer ins Gesicht geschlagen, konnten jedoch flüchten. Der dritte wurde zu Boden geworfen und mit den Füssen getreten. Dabei zog er sich massive Prellungen zu. Als sich die Schläger plötzlich unvermittelt vom Tatort entfernten, konnte sich der Verletzte nach Hause begeben.
Der Geschädigte gab bei der Anzeigeerstattung zu Protokoll, dass eine Mehrzahl der Angreifer hochdeutsch gesprochen habe. Diese Aussage brachte ein Polizist mit der Meldung in Zusammenhang, wobei eine Privatperson vor einigen Tagen der Polizei mitgeteilt hatte, dass in Niederlenz wiederholt Personen aus der Rechtsradikalen Szene, meist mit deutschen Fahrzeugen, beobachtet wurden.
Am Ostersonntagnachmittag begaben sich dann Mitarbeiter der Kantonspolizei zusammen mit dem Bezirksamtmann zum Wohnobjekt in Niederlenz, in welchem die Personen vermutet wurden. Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten dann 3 Männer und eine Frau im Alter zwischen 16 und 24 Jahren angetroffen werden. Alle 4 Personen waren aus Deutschland angereist und bei ihrer 22-jährigen Schweizer Kollegin zu Besuch.
Bei der Befragung auf dem Kantonspolizeiposten in Lenzburg gaben die 5 Personen schlussendlich zu, den Angriff auf die 3 jungen Schweizer ausgeführt zu haben. Sie haben sich nun wegen Angriff, Tätlichkeit und Körperverletzung zu verantworten.
Nach Abschluss der Untersuchungen wurden die 5 Personen aus der Polizeigewahrsam entlassen. Mit Ausnahme der Schweizerin wurden sie nach Deutschland weggewiesen.