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Steuererklärung/EasyTax

Fristerstreckungen beantragen

Fristverlängerungen für die Steuererklärung können im Kanton Aargau online beantragt werden.

Sollten Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht einreichen können, besteht die Möglichkeit, beim Steueramt Ihres Wohnortes eine Fristerstreckung zu beantragen.

  • Steuerpflichtige mit Abgabetermin der Steuererklärung am 31. März 2024 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) müssen bis 30. Juni 2024 grundsätzlich keine Fristerstreckungsgesuche stellen, da Mahnungen erst nach dem 30. Juni 2024 erfolgen.
  • Für Steuerpflichtige mit Abgabetermin der Steuererklärung am 30. Juni 2024 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) werden Fristerstreckungsgesuche bis 31. Oktober 2024 nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht in gewünschtem Umfang bewilligt werden.

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