Hauptmenü

Fischerei

Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildung der Fischer und Fischereiaufseher wird durch die kantonale Fischereiverwaltung in Zusammenarbeit mit Fischereivereinigungen, Fachexpertinnen und Fachexperten gestaltet.

Sachkundenachweis/Fischerbrevet

Bild eines SaNa-Ausweises

Gemäss der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei muss jede Person, die eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, ab dem 1. Januar 2009 nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Zu diesem Zweck wurde ein nationaler Sachkundenachweis (SaNa) mit entsprechender Ausbildung und Prüfung geschaffen. Bisherige Ausbildungen mit Prüfung, insbesondere das Schweizer Sportfischerbrevet, werden als Sachkundenachweis anerkannt.

Die Ausgabestelle für den SaNa-Ausweis ist das Netzwerk Anglerausbildung Schweiz. Mit einem Leistungsauftrag hat der Kanton Aargau die Organisation und Abwicklung von Kursen zur Erreichung eines SaNa-Ausweises an den Aargauischen Fischereiverband (AFV) übertragen. Der AFV hat eine Koordinationsstelle SaNa eingerichtet, die als Kursveranstalterin im Aargau auftritt.

Mehr zum Thema

Fischereiaufseherinnen und -aufseher

Freiwillige staatliche Fischereiaufseher
Für die freiwilligen Fischereiaufseherinnen und -aufseher führt die Fischereiverwaltung nach Bedarf Aus- und Weiterbildungskurse durch.

Vollamtliche Fischereiaufseher
In der Schweiz gibt es keine spezielle Berufsausbildung für Fischereiaufseher. Als vollamtliche Fischereiaufseherinnen und -aufseher werden deshalb nach Bedarf Personen mit geeigneter Ausbildung angestellt und eingearbeitet.

In der Schweiz existiert die Schweizerische Vereinigung der Fischereiaufseher (SVFA). Die SVFA bezweckt die Aus- und Weiterbildung von staatlichen Fischereiaufseherinnen und -aufsehern. Sie führt auch eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis durch.

Aufgaben der Fischereiaufsicht

Elektrofanggeräte

Elektrofanggeräte erfordern eine Betriebsbewilligung der Fischereiverwaltung. Zudem muss jeder Einsatz durch die Fischereiverwaltung bewilligt werden. Eine Einsatzbewilligung wird beispielsweise für Baustellenabfischungen oder Bestandserhebungen erteilt. Eine ausgebildete Geräteführerin oder ein ausgebildeter Geräteführer muss den Einsatz leiten. Die Fischereiverwaltung führt nach Bedarf Ausbildungskurse durch.

Menschen, die mit den Elektrofanggeräten betäubte Fische aus dem Bach ziehen.
© Kanton Aargau