
Der Kanton kann Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit finanziell unterstützen.
Gestützt auf das Schulgesetz kann der Kanton Aargau politische Gemeinden und Kirchgemeinden (der Landeskirchen) beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen. Diese können finanzielle Unterstützung beantragen. Folgende Bereiche sind förderberechtigt:
- Entwicklung und Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten
- Infrastruktur von Jugendeinrichtungen
- Angebote und Projekte für Jugendliche
- Aufbau und Entwicklung von Netzwerken sowie
- Kurse und Veranstaltungen (Weiterbildungsanlässe z.B. für Gemeinderatsmitglieder, Schulpflegen, Jugendarbeitende)
Finanzhilfen des Bundes
Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) ermöglicht es den Kantonen und Gemeinde, aber auch privaten Trägerschaften beim Bund Finanzhilfen für Vorhaben mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit zu beantragen.