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Wahlen & Abstimmungen

Referenden

Bürgerinnen und Bürger können eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Grossen Rats (zum Beispiel Gesetze oder Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken) verlangen. Damit ein Referendum zustande kommt, braucht es innert der Sammelfrist von neunzig Tagen nach der Publikation im Amtsblatt die Unterschrift von 3'000 Stimmberechtigten.

Hängige Referenden

Nachfolgend werden Beschlüsse des Grossen Rats aufgeführt, welche dem fakultativen Referendum unterliegen und im Amtsblatt publiziert wurden (laufende Referendumsfrist):

Umsetzung Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive) Kanton Aargau; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung, fakultatives Referendum

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 19. März 2024 beschlossen:

Umsetzung Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive) Kanton Aargau; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung, fakultatives Referendum

"Für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung im Bereich der Pflege wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von Fr. 65'907'557.– beschlossen."

Der Beschluss untersteht gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Verfassung des Kantons Aargau dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist läuft bis zum 26. Juni 2024.

Im Übrigen wird auf die §§ 40 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) verwiesen. Alle Stimmberechtigten können die zur Referendumsvorlage gehörenden Akten beim Parlamentsdienst einsehen. Weitere Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter der Geschäftsnummer GR.24.49 im Bereich Grosser Rat.

Verzeichnis der hängigen Referendumsvorlagen

Verzeichnis der hängigen Referendumsvorlagen (PDF, 1 Seite, 18 KB)