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Kampf gegen gebietsfremde Arten: Reinigungspflicht für Schiffe vor dem Einwassern in den Hallwilersee ab dem 1. Mai 2021 :
Kanton baut Massnahmen aus, um Verbreitung der Quaggamuschel und anderen invasiven Organismen zu verhindern

Der Kanton verstärkt den Kampf gegen die Einschleppung der Quaggamuschel und gegen andere schädliche gebietsfremde Tiere und Pflanzen in den Hallwilersee. Unter anderem gilt ab dem 1. Mai 2021 eine Reinigungspflicht für kennzeichnungspflichtige Schiffe. Schiffe mit Wasserliegeplatz, die in einem anderen Gewässer benutzt wurden und wieder im Hallwilersee einwassern möchten, müssen zudem vor dem Einwassern kontrolliert werden, ob sie ausreichend sauber beziehungsweise frei von Neobiota sind. Die Betreiber der Einwasserungsstellen kontrollieren die korrekte Reinigung.

Gebietsfremde Arten in Gewässern werden oft unbemerkt mit Booten, Wassersport- oder Fischereimaterial von einem Gewässer zum nächsten verschleppt – zum Beispiel an der Aussenhaut und im Motor beziehungsweise im Kühlwasser von Booten sowie in Wasserrückständen oder stehendem Wasser mit Wassersport- und Fischereimaterial. Gebietsfremde Arten (Neobiota), die sich stark vermehren und Schäden verursachen, werden als invasiv bezeichnet. Die gebietsfremden Schädlinge konkurrenzieren einheimische Arten und verursachen laufend Kosten zur Schadensbegrenzung. Wenn eine invasive Art ein Gewässer einmal erreicht und eine stabile Population etabliert hat, ist sie meistens nicht mehr einzudämmen.

Das gilt beispielsweise für die invasive Quaggamuschel. Diese aus dem Schwarzmeerraum stammende Süsswassermuschel ist zwar nur wenige Zentimeter gross, kann aber sehr grosse Schäden an Infrastruktur und Ökologie anrichten. Deshalb hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bereits letztes Jahr verschiedene Massnahmen ergriffen, damit das wertvolle Ökosystem des Hallwilersees von der Muschel verschont bleibt – vor allem mit der Information und Sensibilisierung der betroffenen Gemeinden, der Schiffshaltenden und der Besucherinnen und Besucher des Sees. Mit Erfolg: Nach heutigem Wissensstand ist der Hallwilersee noch nicht von der Quaggamuschel befallen.

Reinigungspflicht vor dem Wiedereinwassern

Nun hat der Kanton weitere Massnahmen beschlossen, um die Verbreitung der Quaggamuschel und anderern invasiven Arten im Hallwilersee zu verhindern. Einerseits werden die Information und Sensibilisierung verstärkt, unter anderem mit Informationsschreiben, Infoplakaten vor Ort und auf der Webseite des Kantons unter www.ag.ch/gewässer-neobiota. Andererseits gilt ab dem 1. Mai 2021 eine Reinigungspflicht für alle kennzeichnungspflichtigen Schiffe mit Wasserliegeplatz, wenn sie nach einem Ausflug in ein anderes Gewässer wieder in den Hallwilersee eingewassert werden.

Vor dem Wiedereinwassern müssen die Halter und Halterinnen ihr Schiff sachgemäss reinigen – entweder bereits auf einem Bootswaschplatz bei dem Gewässer, an dem es ausgewassert wurde, oder auf einem der Bootswaschplätze in der Region Hallwilersee. Diese Reinigung ist auch für nicht immatrikulierte Boote wie zum Beispiel Kanus oder Gummiboote dringend empfohlen. Für Wassersportlerinnen und Wassersportler, Fischerinnen und Fischer sowie Taucherinnen und Taucher werden Handlungsempfehlungen gegen die Verbreitung invasiver Arten in einem Merkblatt zusammengestellt, welches demnächst fertiggestellt wird.

Kontrollpflicht vor dem Einwassern

Auch die Betreiber der Einwasserungsstellen am Hallwilersee werden in die Pflicht genommen: Sie dürfen ab dem 1. Mai 2021 Schiffe mit Wasserliegeplatz, die vorher auf einem anderen Gewässer benutzt wurden, nur noch nach der Kontrolle der korrekten Reinigung einwassern. Den Schiffshaltenden entstehen keine Kosten für die Kontrolle. Zur Verfügung stehen die Einwasserungs- und Kontrollstellen in Beinwil am See und Meisterschwanden. Der Kanton entschädigt die Betreiber der Einwasserungsstellen für den zusätzlichen Aufwand. Schiffe, die in anderen Gewässern waren, dürfen nur noch an diesen beiden Stellen eingewassert werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt