Zweiter Verpflichtungskredit für Programm Labiola
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Eröffnung des Anhörungsverfahrens
"Labiola" steht für Landwirtschaft, Biodiversität und Landschaft. Das Programm hat zum Ziel, die Landwirtschaft zu stärken, die Kulturlandschaften zu fördern und die Biodiversität im Kanton Aargau zu steigern. Der Regierungsrat schlägt zur weiteren Finanzierung des Programms einen neuen Verpflichtungskredit vor und eröffnet heute die Anhörung.
Der Kanton Aargau setzt die Agrarpolitik des Bundes um und gewährt – gestützt auf das kantonale Landwirtschafts-gesetz – mit dem Programm Labiola finanzielle Abgeltung für Betriebe, die besondere ökologische Anforderungen erfüllen. Der Bund übernimmt 90 Prozent der Zahlungen, wenn sich der Kanton für die Übernahme der restlichen 10 Prozent verpflichtet. Mitte September 2015 hat der Grosse Rat einen ersten Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Programms Labiola für bereits laufende Verträge gesprochen. Basis dafür war eine Anfang November 2014 einstimmig überwiesene Motion, welche fordert, dass nicht die Gemeinden, sondern der Kanton die 10 Prozent der Kofinanzierung übernimmt. Die dafür notwendigen Mittel wurden im Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018 eingestellt und vom Grossen Rat bestätigt. Damit hat der Grosse Rat die Voraussetzung für eine flächendeckende Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge im Kanton Aargau geschaffen.
Verpflichtungskredit 2016–2024
Ergänzend zum bereits im September bewilligten Verpflichtungskredit für bestehende Verträge soll für die Auszahlung der Beiträge in den Jahren 2016–2024 dem Grossen Rat ein zweiter Verpflichtungskredit beantragt werden. Dieser Kredit in der Höhe von 115,7 Millionen Franken wird zu 90 Prozent vom Bund finanziert. Der Kantonsanteil an dieser Summe liegt bei 10 Prozent, also 11,56 Millionen Franken. Die Gemeinden werden finanziell nicht belastet. Da der Verpflichtungskredit dem Ausgabenreferendum unterliegt, findet vom 25. November 2015 bis zum 22. Februar 2016 eine Anhörung statt. Anschliessend wird der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft zur Beschlussfassung über den Kredit unterbreiten.
Unter folgendem Link können die Anhörungsunterlagen heruntergeladen werden: www.ag.ch > Aktuell > Anhörungen & Vernehmlassungen > Laufende Anhörungen
Programm Labiola
Das Programm Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft (Labiola), das Nachfolgeprogramm von Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft (BeVe), fördert Leistungen in den Bereichen Biodiversität und Landschaft. Der Kanton schliesst dazu mit Landwirtinnen und Landwirten auf freiwilliger Basis Bewirtschaftungsverträge ab. Die darin vereinbarten Pflege- und Aufwertungsmassnahmen sowie deren finanzielle Abgeltung stützen auf das Gesetz und auf die Entwicklungsleitbilder von Bund und Kanton. Die Massnahmen sind praxisorientiert ausgestaltet, so dass sie optimal in die Produktionsabläufe der Landwirtschaftsbetriebe integriert werden können. Die beiden Teilbereiche Biodiversität und Landschaftsqualität können einzeln oder kombiniert umgesetzt werden.
Unter folgendem Link gibt es weitere Informationen zum Thema: www.ag.ch/labiola