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Vernehmlassungsstart für ein neues Hochschulgesetz :
Grundlage für eine ganzheitliche Hochschul- und Innovationspolitik

Das geltende Fachhochschulgesetz soll durch ein neues Gesetz abgelöst werden, das Handlungsspielraum für eine ganzheitliche Hochschul- und Innovationspolitik und eine gezielte Standortförderung schafft. Der Regierungsrat hat heute eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis 31. Oktober 2006.

Das neue Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz soll dem erweiterten Engagement im Hochschulbereich Rechnung tragen und die Grundlage für eine ganzheitliche Hochschul- und Innovationspolitik schaffen. Es ist auf die Stärkung der Innovationskraft von Gesellschaft und Wirtschaft und auf die Standortförderung ausgerichtet.

Ausrichtung an den Zielen der Hochschul- und InnovationsförderungDas neue Gesetz verfolgt drei handlungsleitende Ziele, die für die aktuellen Vorhaben des Kantons massgebend sind und an denen sich auch zukünftige Vorhaben messen sollen: 1. die Etablierung der Fachhochschule Nordwestschweiz als eine der führenden und innovationsstärksten Fachhochschulen der Schweiz, 2. eine zukunftsfähige Portfolio-Entwicklung, namentlich in der Nordwestschweiz und 3. die Förderung des Wissens- und Technologietransfers in die Aargauer Wirtschaft.

Ausweitung auf alle Hochschultypen

Deshalb soll die Hochschulpolitik des Aargaus nicht auf die Fachhochschulen beschränkt bleiben. Das neue Gesetz soll vielmehr ein auf alle Hochschultypen ausgerichtetes Engagement ermöglichen (Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Universitäten inklusive ETH). Es soll im Weiteren die Voraussetzungen schaffen für eine gezielte Standortpolitik und Grundlage sein für die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und Einrichtungen des Wissens- und Technologietransfers.

Klare Zuweisung der Kompetenzen des Grossen Rats und des Regierungsrats

Kernpunkt des Gesetzes ist die Kompetenzteilung zwischen Grossem Rat und Regierungsrat. Der Grosse Rat soll immer dann weit gehende Entscheidungskompetenzen haben, wenn der Kanton ein langfristiges Engagement von grosser politischer Tragweite und mit hohem Finanzbedarf eingeht. Das trifft auf die Errichtung und Führung von Hochschulen, von selbstständigen Forschungsinstituten und Einrichtungen des Wissens- und Technologietransfers sowie auf interkantonal geführte Institutionen zu. Der Regierungsrat hingegen soll abschliessend über Vorhaben entscheiden können, die Flexibilität und ein rasches Reagieren auf veränderte Rahmenbedingungen erfordern. Das ist bei gezielten Unterstützungsmassnahmen der Fall. Zudem soll er über unselbstständige und gemischtwirtschaftliche Institutionen beschliessen können. Alle Entscheide des Regierungsrats stehen immer unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat die nötigen Kredite bewilligt.

Keine neuen Vorhaben geplant

Das neue Hochschul- und Innovationsförderungsgesetz ist als Rahmengesetz ausgestaltet. Es steckt den Handlungsspielraum ab, in dem der Kanton aktiv werden kann. Es löst jedoch keine neuen Vorhaben aus und zieht demzufolge auch keine finanziellen Mehraufwendungen nach sich.

Neue Akzente sind bereits in der Umsetzung

Der Kanton Aargau hat seine Hochschulpolitik in den vergangenen Jahren vorrangig auf den Fachhochschulbereich ausgerichtet und energisch auf den Zusammenschluss der Nordwestschweizer Fachhochschulen hingewirkt. Mit dem Start der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) am 1. Januar 2006 hat er dieses Ziel erreicht. Im letzten Jahr haben der Regierungsrat und der Grosse Rat in der aargauischen Hochschulpolitik neue Akzente gesetzt. Mit einem Darlehen zugunsten des Kompetenzzentrums für Energie und Mobilität des Paul Scherrer Instituts PSI und einem finanziellen Beitrag zugunsten des Swiss Nano Centers der Universität Basel unterstützt der Kanton neu zwei Institute der Spitzenforschung, die für den Wissensstandort Nordwestschweiz von herausragender Bedeutung sind. Beide Institute arbeiten eng mit der anwendungsorientierten Forschung der FHNW zusammen. Komplementär dazu hat der Regierungsrat im Rahmen der Wachstumsinitiative die Gründung eines Technoparks und eines Forschungsfonds in die Planung aufgenommen, um den Wissenstransfer von den Hochschulen in die Aargauer Wirtschaft zielgerichtet zu fördern und zu beschleunigen.Weitere Informationen: www.ag.ch/vernehmlassungen.

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