Starker Fokus auf den Aargau
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Bund startet Standortsuche für geologische Tiefenlager
Heute hat das Bundesamt für Energie den Kreis der möglichen Standortgebiete für geologische Tiefenlager bekannt gegeben. Nach dem Kernenergiegesetz ist der Bund für die Standortentscheide von geologischen Tiefenlagern zuständig. Drei von den schweizweit sechs möglichen Gebieten betreffen Teile des Kantons Aargau. Der Regierungsrat verlangt, dass die höchste Sicherheit für die Bevölkerung und nicht "weiche" Kriterien für die Standortauswahl des Tiefenlagers massgebend sind. Aus diesem Grund kann der Regierungsrat nicht nachvollziehen, dass ein derart starker Fokus auf den Aargau gelegt wird. Der Regierungsrat wird den Standortevaluationsprozess eng begleiten und die betroffenen Gemeinden in allen Phasen des Verfahrens unterstützen.
Die Suche nach geeigneten Standorten für die Lagerung von hoch- sowie schwach- und mittelaktiven Abfällen ist gemäss Kernenergiegesetz eine nationale Aufgabe des Bundes und liegt in der Verantwortung des Bundesamtes für Energie (BFE). Die Kantone und die Gemeinden sind durch Mitwirkungsverfahren zu beteiligen. Das Auswahlverfahren zur Festlegung der Standorte ist im "Sachplan geologische Tiefenlager" vom Bundesrat im April dieses Jahres verbindlich festgelegt worden.
33 Aargauer Gemeinden im Auswahlverfahren
Jetzt hat das BFE die Standortgebiete im Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager bekanntgegeben, die von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bestimmt wurden. Insgesamt sind 33 Aargauer Gemeinden in die Standortevaluation aufgenommen worden, wobei nach Aussage des BFE nur geologische Kriterien berücksichtigt worden sind. Namentlich betroffen sind die Gebiete "Bözberg", "Nördlich Lägeren" und "Jura-Südfuss". Letzteres liegt unter dicht besiedeltem Gebiet und tangiert die Städte Aarau und Olten.
Fokus auf den Aargau wirft Fragen auf
Für den Regierungsrat ist der starke Fokus auf Standortgebiete im Aargau doch überraschend. Dazu Landammann Peter C. Beyeler: "Die Sicherheit ist unteilbar und muss das wichtigste Kriterium sein. Daher ist das Vorgehen des Bundes mit dem starken Fokus auf den Kanton Aargau nicht nachvollziehbar." Der Regierungsrat verlangt denn auch, dass vorab die besten geologischen Gegebenheiten sowie die höchste Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt als Kriterium für die Standortwahl des Tiefenlagers massgebend sind. Ob diese Bedingungen im Kanton Aargau tatsächlich erfüllt werden, muss sich erst erweisen. Der vorgesehene, rund zehn Jahre dauernde Sachplanungsprozess soll denn auch dazu genutzt werden, um die Entscheidgrundlagen in der nötigen Tiefe zu erarbeiten und zu diskutieren. Der Regierungsrat wird sich in jedem Fall dafür einsetzen, dass in die Auswahl des BFE nicht in versteckter Form die Überlegungen einer vermuteten erhöhten Akzeptanz oder andere "weiche" Kriterien einfliessen.
Kantone in Pflicht nehmen
Beyeler weist aber auch darauf hin, dass Ablehnungen in anderen Kantonen zu erwarten sind. So ist die Regierung im Kanton Schaffhausen nach gültigem kantonalem Gesetz verpflichtet, sich gegen Tiefenlager auf Kantonsgebiet zu wehren. Im Kanton Nidwalden lehnte das Volk an zwei Abstimmungen vor Jahren ein Tiefenlager im Wellenberg ab. Das Kernenergiegesetz des Bundes steht hier aber über kantonalen Gesetzen oder kantonalen Volksabstimmungen. Der Regierungsrat kann und will sich aufgrund der Kompetenzordnung der Kernenergiegesetzgebung dem Verfahren nicht entziehen. Er setzt sich aber für ein transparentes Standortwahlverfahren ein, in dem sich Bevölkerung und Gemeinden aktiv einbringen und beteiligen können.
Der Bund berücksichtigt in seinem Prozess nicht, dass der Aargau bereits grosse Leistungen für die Versorgungssicherheit der Schweiz als Standortkanton der drei Kernkraftwerke und des Zwischenlagers für radioaktive Abfälle erbracht hat und noch erbringt. Es kann nicht sein, dass alle Pflichten im Bereich der Kernenergie beim Kanton Aargau liegen. Der Regierungsrat erwartet deshalb, dass der Bund auch diejenigen Kantone, die sich als Standorte für Kernenergieanlagen über Verfassung oder Gesetze verweigern, aber trotzdem seit Jahrzehnten Strom aus Kernenergie konsumieren und von der grossen Versorgungssicherheit profitieren, in Pflicht nimmt. Der Regierungsrat wird deshalb eine Standortwahl zurückweisen, die von "weichen" Faktoren ausgeht und nicht dem Anspruch an höchste Sicherheit gerecht wird.
Kritik an Bundesinformation unmittelbar vor Regierungsratswahlen
Kein Verständnis hat der Regierungsrat für den Zeitpunkt der Eröffnung der möglichen Standorte, nämlich drei Wochen vor den Regierungsratswahlen. Mit diesem kommunikativen Vorgehen greift der Bund ohne Rücksicht in den Wahlprozess ein. Nachdem der Bund viele Jahre brauchte, um den Entscheid zu fällen, dass die Tiefenlagerung von radioaktivem Abfall am Beispiel Benken gewährleistet ist, erfolgt nun mit unbegreiflicher Eile noch in diesem Jahr der Start der Standortevaluation. Der Regierungsrat verurteilt dieses Vorgehen in aller Form.
Regierung unterstützt die Gemeinden
Die Aargauer Regierung wird die kantonalen und regionalen Interessen mit Nachdruck vertreten und die ins Auswahlverfahren aufgenommenen Standortgemeinden und -regionen unterstützen. Er wird sich dafür einsetzen, dass das Ziel der langfristigen Sicherheit konsequent verfolgt wird. Zu diesem Zweck wird als erstes in den nächsten Monaten, zusammen mit weiteren betroffenen Kantonen, eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt und das BFE laden die Bevölkerung ein, sich direkt über das Auswahlverfahren zu informieren. Hierzu finden öffentliche Informationsveranstaltungen statt: am 11. Dezember 2008 in Oberbözberg für die Bevölkerung der Region Bözberg und am 17. Dezember 2008 in Aarau für die Bevölkerung der Aargauer Gemeinden der Region "Jura Südfuss". Zudem findet am 20. November 2008 in Glattfelden eine Information für die Bevölkerung des geologischen Standortgebiets "Nördlich Lägeren" statt.
Weitere Informationen unter www.ag.ch/tiefenlager