Rudolf Steiner Schule: Erziehungsrat ordnet Massnahme an
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Bewilligungsvoraussetzungen sind grösstenteils erfüllt
Der Erziehungsrat hat basierend auf den Ergebnissen der Überprüfung durch das Inspektorat des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) der Rudolf Steiner Schule in Schafisheim eine Massnahme angeordnet. Diese ist bis anfangs Schuljahr 2015/16 umzusetzen. Zudem empfiehlt der Erziehungsrat weitere Schritte zur Qualitätsentwicklung der Rudolf Steiner Schule.
Der Erziehungsrat ist Bewilligungs- und Aufsichtsorgan über Privatschulen im Kanton Aargau. Er hat aufgrund der Überprüfungen durch das Inspektorat des Departements BKS der Rudolf Steiner Schule angeordnet, ihre Beurteilungsinstrumente für die Schülerinnen und Schüler so zu überarbeiten, dass sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Rudolf Steiner Schule hat diese Massnahme auf das Schuljahr 2015/16 umzusetzen. Das Inspektorat wird dem Erziehungsrat Bericht über die erfolgte Umsetzung erstatten.
Die Schul- und Unterrichtsqualität weiterentwickeln
Im Herbst 2013 haben sich elf Familien mündlich oder schriftlich an das Inspektorat gewandt. Sie erhoben zum Teil schwerwiegende Vorwürfe gegen die Schulführung der Rudolf Steiner Schule Aargau in Schafisheim. Das Schulgesetz hält fest, dass der Erziehungsrat bei Zweifeln, ob die Bewilligungsvoraussetzungen einer Privatschule weiterhin erfüllt werden, die Klärung und Behebung von Missständen anordnen kann. Das Inspektorat hatte die im Herbst 2013 erhobenen Vorwürfe gegen die Privatschule mittels verschiedener Massnahmen überprüft. Sämtliche Eltern wurden befragt, deren Kinder zurzeit die Rudolf Steiner Schule besuchen. Weiter überprüfte das Inspektorat die Ausbildungsqualifikationen der Lehrpersonen sowie die Beurteilungsinstrumente, die in den Klassen eingesetzt werden und es führte intensive Gespräche mit den Schulverantwortlichen.
Das Inspektorat kommt zum Schluss, dass die Rudolf Steiner Schule die gesetzlichen Ansprüche an die Ausbildungsqualifikationen der angestellten Lehrpersonen vollumfänglich erfüllt. Im Bereich der Beurteilung der Kinder und Jugendlichen hingegen sind die Bewilligungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt. Die Ergebnisse der Elternbefragung (Rücklaufquote 88 Prozent) sind insgesamt positiv. Dennoch gibt es Handlungsfelder, die bei der künftigen Entwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität der Rudolf Steiner Schule zu beachten sind. Dies betrifft den schulinternen Umgang mit Disziplinproblemen, den Umgang mit Beschwerden sowie den Aufbau des internen Qualitätsmanagement. Das Inspektorat begleitet die Schule in diesem Prozess.