Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Regierungsrat fällt Standortentscheid für Integrationszentrum :
Realisierung in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau

Der Regierungsrat hat für das Integrationszentrum Aargau den Standortentscheid gefällt. Im ehemaligen Kantonsschülerinnenhaus und heutigen Asylunterkunft an der Rohrerstrasse in Aarau soll bis 2028 ein kantonales Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive entstehen. Das Integrationszentrum ist auf eine Belegung mit 250 Personen ausgerichtet. Im Gegenzug werden in der Region Aarau kantonale Asylunterkünfte in der entsprechenden Grössenordnung abgebaut. Weiter hat der Regierungsrat gegenüber der Stadt Aarau die Absicht bekundet, das Integrationszentrum als Teil einer Quartierentwicklung voranzutreiben und die Anliegen der Stadt – insbesondere betreffend Schulraum-, Sicherheits- und Aufenthaltskonzept – einfliessen zu lassen. Der Regierungsrat hat zudem die Eckwerte des Nutzungskonzepts verabschiedet.

Der Regierungsrat hatte im Frühling 2019 mit Blick auf die Neuausrichtung der Asylpolitik des Bundes und die Integrationsagenda Schweiz beschlossen, ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive zu schaffen (siehe Medienmitteilung vom 17. Mai 2019). Im Kantonalen Integrationszentrum sollen einerseits Personen untergebracht werden, die als Flüchtlinge anerkannt oder im Rahmen des beschleunigten Verfahrens vorläufig aufgenommen worden sind. Andererseits sollen im kantonalen Integrationszentrum auch Familien und Einzelpersonen betreut werden, die dem Kanton Aargau im erweiterten Asylverfahren zugewiesen werden und bei denen mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit einer Anerkennung als Flüchtlinge zu rechnen ist.

Standort Rohrerstrasse Aarau erfüllt die Voraussetzungen am besten

Aufgrund des konkretisierten Nutzungszweckes wurden die möglicherweise geeigneten kantonseigenen Grundstücke einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Dabei zeigte sich, dass der Standort Rohrerstrasse Aarau die Voraussetzungen für ein kantonales Integrationszentrum am besten erfüllt. Einerseits von der Lage und der Erschliessung her, vor allem aber auch wegen den in Aarau bereits verfügbaren Betreuungs- und Versorgungsangeboten in den Bereichen Integration, Bildung/Schulung, Medizin usw. Weiter ist die Stadt Aarau interessiert, dass die heutige Asylunterkunft im Kantonsschülerinnenhaus durch einen ansprechenden Neubau ersetzt und die Einfallsachse Rohrerstrasse damit aufgewertet wird.

Die Beschulung der Kinder des Integrationszentrums ist im kantonalen Zeughaus vorgesehen, in dem bereits heute die Kinder der gegenüberliegenden Asylunterkunft den Unterricht besuchen.

Abbau von bestehenden Asylplätzen in der Region

"Der Standort an der Rohrerstrasse in Aarau ist aus unserer Sicht eine optimale Lösung", erklärt Regierungsrat Jean-Pierre Gallati, Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales, "die Abklärungen haben gezeigt, dass wir hier von der Lage und von der Infrastruktur, vor allem aber auch von den Integrations- und Betreuungsangeboten her, beste Voraussetzungen haben." Zudem entstehe für Aarau keine zusätzliche Belastung, betont Regierungsrat Gallati, weil im Gegenzug die Kapazität von 300 Unter­bringungsplätzen in kantonalen Asylunterkünften vor allem in der Stadt und teilweise in den angrenzenden Gemeinden abgebaut werden.

Enge Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau

Der Regierungsrat will das neue Integrationszentrum an der Rohrerstrasse in Aarau in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau realisieren. Er hat den Stadtrat Aarau über seine Projektabsichten vorinformiert. Der Stadtrat hat die Bereitschaft zu einer konstruktiven, partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert. Der Regierungsrat hat gegenüber der Stadt Aarau die Absicht bekundet, das Integrationszentrum als Teil einer Quartierentwicklung voranzutreiben. Die Anliegen der Stadt betreffend die Quartiere Rössligut und Torfeld Nord fliessen in die weitere Projektarbeit mit ein. Stadt und Kanton prüfen zudem einen Flächenabtausch von schulisch genutzten Flächen. Damit sollen das Rössligut und das Torfeld Nord eine langfristige und breit abgestützte Entwicklungsperspektive erhalten.

"Die Stadt Aarau anerkennt die Notwendigkeit eines permanenten kantonalen Integrationszentrums. Für den Stadtrat ist entscheidend, dass Planung, Umsetzung und Betrieb des Integrationszentrums in enger Abstimmung mit der Stadt erfolgen und insbesondere Sicherheits- und Stadtentwicklungsanliegen in den Quartieren Rössligut und Torfeld Nord berücksichtigen", so Stadtpräsident Dr. Hanspeter Hilfiker. Er hält weiter fest: "Mit neuen Sportanlagen für die Alte Kanti im Rössligut kann der Kanton mit der Freigabe des bisherigen Sportareals Hand bieten für die Weiterentwicklung der Idee eines Oberstufenzentrums in der Telli." Stadträtin Angelica Cavegn Leitner betont ergänzend: "Zum erfolgreichen Betrieb des neuen Integrationszentrums erwartet der Stadtrat ein detailliertes Betriebskonzept unter Einbezug des Aussenraums sowie ein umfassendes Sicherheitskonzept." Stadtpräsident Dr. Hanspeter Hilfiker hält zudem fest: "Der Stadt Aarau dürfen durch das neue Integrationszentrum keine zusätzlichen Kosten entstehen."

Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass die Anliegen und Informationsbedürfnisse der Standortgemeinde und insbesondere der Bevölkerung sowie betroffenen benachbarten Anrainern aufgenommen werden und in die Weiterarbeit einfliessen. Unter anderem ist die Einsetzung einer Begleitgruppe geplant. Auch die Information und der Einbezug der Bevölkerung wird in der weiteren Projektarbeit ein wichtiges Thema sein.

PAKAF unterstützt das Vorgehen des Regierungsrats

Die Paritätische Kommission Asyl und Flüchtlingswesen (PAKAF) begleitet das Projekt und wurde wie auch die Regionalplanungsverbände bei der Standortsuche für das Integrationszentrum einbezogen. Die PAKAF unterstützt den Standortentscheid des Regierungsrats und die Eckwerte des Nutzungskonzepts.

"Diese Lösung auf dem kantonseigenen Grundstück wird von Seiten der GAV begrüsst und im Namen der Gemeinden verdankt. Insbesondere schätzen wir die ausserordentliche Mitwirkung der Stadt Aarau und Regierungsrat Jean-Pierre Gallati sowie dem Departement DGS für die ausgezeichnete Zusammenarbeit für dieses einmalige Projekt," erklärt Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau (GAV).

Eckwerte des Nutzungskonzepts

Für den Verlauf des weiteren Integrationsprozesses ist die Startphase mit Information, Standortbestimmung und Planung von Integrationsmassnahmen entscheidend. Im Integrationszentrum können die Integrationsmassnahmen frühzeitig und konzentriert an einem Ort organisiert und in einem für die Integration vorteilhaften Umfeld durchgeführt werden. Der Neubau soll flexible Anpassungen an die aktuellen und zukünftigen Belegungsbedürfnisse ermöglichen. Der Regierungsrat hat die Eckwerte des Nutzungskonzepts, das von den Departementen Volkswirtschaft und Inneres (DVI), Bildung, Kultur und Sport (BKS), Finanzen und Ressourcen (DFR) sowie Gesundheit und Soziales (DGS) gemeinsam entwickelt wurde, verabschiedet. Das Konzept deckt von Betreuung über Sicherheit bis zu Integration und Bildung alle für den Betrieb wichtigen Aspekte ab. Die Betreuung im Integrationszentrum wird während 24 Stunden sichergestellt.

"Integration lohnt sich für alle Beteiligten", sagt Regierungsrat Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, "nicht zuletzt für die Aargauer Gemeinden." Dank dem Integrationszentrum haben die anerkannten Flüchtlinge und Vorläufig Aufgenommenen wichtige erste Schritte auf ihrem Integrationsweg gemacht, bevor sie in den Gemeinden Wohnsitz nehmen. Damit steigen die Chancen, dass sie ihren Platz in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt schneller finden und die Sozialhilfekosten der öffentlichen Hand reduziert werden.

Weiteres Vorgehen

Das federführende Departement Gesundheit und Soziales wird gemeinsamen mit den involvierten Departementen Volkswirtschaft und Inneres; Bildung, Kultur und Sport sowie Finanzen und Ressourcen eine Botschaft an den Grossen Rat zum Projektierungskredit für das Integrationszentrum Aargau ausarbeiten. Eine Behandlung im Grossen Rat ist für Herbst 2022 geplant. Ende 2024 ist die öffentliche Anhörung zum Bauvorhaben vorgesehen und Mitte 2025 die Beratung zum Ausführungskredit im Grossen Rat. Die bauliche Realisierung des Integrationszentrums findet in den Jahren 2026/2027 statt. Während der weiteren Projektphase werden unter Einbezug der Stadt Aarau, der Begleitgruppe und weiteren Partnern im Integrations-, Asyl- und Flüchtlingswesen die Konzept- und Umsetzungsarbeiten rund um das Integrationszentrum vorangetrieben.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Extern
  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat