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Regierungsrat plant Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive :
Aufgrund der Neuausrichtung der Asylpolitik des Bundes wurde Nutzungszweck der kantonalen Grossunterkunft Asyl (GUK) konkretisiert

Der Regierungsrat will ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive schaffen. Er hat die Auswirkungen der im März 2019 in Kraft getretenen Asylgesetz-Revision sowie der kantonalen Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz analysiert. Der Regierungsrat hat in der Folge den Nutzungszweck der geplanten Pilot-Grossunterkunft konkretisiert. Die Standortsuche für das Integrationszentrum beziehungsweise die Grossunterkunft Asyl (GUK) wird auf kantonale Grundstücke fokussiert. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wird dem Regierungsrat im Herbst 2019 Bericht erstatten. Die Paritätische Kommission Asyl und Flüchtlingswesen (PAKAF) unterstützt das Vorgehen des Regierungsrats.

Die Schweizer Stimmberechtigen haben am 5. Juni 2016 mit einer zwei Drittelmehrheit die Neustrukturierung des Asylbereiches angenommen. Ein wesentliches Element der eidgenössischen Abstimmungsvorlage war die Beschleunigung der Asylverfahren. Mit der am 1. März 2019 in Kraft getretenen Revision des Asylgesetzes werden die meisten Asylverfahren nun innerhalb von 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) betreibt künftig Bundeszentren mit Verfahrensfunktion, in denen – unter einem Dach – Asylgesuche eingereicht, geprüft und entschieden werden. Die Gesuchstellenden bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in diesen Bundeszentren und werden nicht mehr an die Kantone überwiesen – es sei denn, es müssen zusätzliche Abklärungen gemacht und ein erweitertes Verfahren eingeleitet werden. Ein solches soll innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden. Somit betreuen die Kantone künftig schwerpunktmässig vor allem Familien und Einzelpersonen mit einer Bleibeperspektive.

Mit Integrationsagenda Schweiz Sozialhilfekosten reduzieren

Mit der Neuausrichtung der Asylpolitik des Bundes gewinnt die Integrationsarbeit für die Kantone nochmals zusätzlich an Bedeutung. Da die Asylentscheide rascher vorliegen, kann die Integrationsförderung im Vergleich zu bisher früher einsetzen. Ein wichtiges Element für die Beschleunigung und nachhaltige Verbesserung der Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen (VA/FL) ist die im Frühjahr 2018 beschlossene Integrationsagenda Schweiz.

Der Bund erhöht ab 1. Mai 2019 die Integrationspauschale von bisher 6'000 auf 18'000 Franken pro VA/FL. Im Gegenzug richten die Kantonen ihre Umsetzungsprogramme auf die Vorgaben und Wirkungsziele der Integrationsagenda aus. Mit den höheren Bundesbeiträgen sollen mehr Personen besser und zielgerichteter gefördert werden. Dadurch sollen die wirtschaftliche Selbstständigkeit der VA/FL erhöht und die Sozialhilfekosten reduziert werden. Kernstück des Aargauer Umsetzungskonzepts bildet die Sicherstellung der durchgehenden Fallführung trotz wechselnden Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden.

Grossunterkunft Asyl (GUK) für Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive nutzen

Der Regierungsrat hat die Auswirkungen der Asylgesetz-Revision sowie der kantonalen Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz auf den Kanton Aargau analysiert. Es ist sein Ziel, Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive möglichst früh und wirkungsvoll ins Alltags- und vor allem Arbeitsleben eingliedern zu können. Dazu gehören der Schulunterricht für Kinder und Sprachkurse für Erwachsene, aber auch bedürfnisspezifische Aus- und Weiterbildungsangebote. Die Erfahrungen zeigen, dass die Integrationsziele mit einer zentralen Vorbereitungsphase in einer grösseren Betreuungseinrichtung besser und effizienter erreicht werden können.

Der Regierungsrat hat mit Blick auf die Neuausrichtung der Asylpolitik des Bundes und Integrationsagenda Schweiz beschlossen, im Aargau ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive zu schaffen. Er konkretisierte damit auch den Nutzungszweck der geplanten Pilot-Grossunterkunft. In dieser werden einerseits Familien und Einzelpersonen untergebracht, die dem Kanton Aargau im Rahmen des erweiterten Asylverfahrens zugewiesen werden und bei denen mit einer vorläufigen Aufnahme oder mit einer Anerkennung als Flüchtlinge zu rechnen ist. Anderseits werden Personen, die im Rahmen des beschleunigten Verfahrens vorläufig aufgenommen oder als Flüchtlinge anerkannt wurden, für die Angewöhnung an die schweizerischen Verhältnisse vorübergehend in der Grossunterkunft untergebracht, bevor sie den Gemeinden zugewiesen werden.

"Wir wollen ein Zentrum schaffen, in dem Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive auf den Alltag und vor allem den Arbeitsmarkt vorbereitet werden, bevor sie dann in die Gemeinden kommen", erklärt Regierungsrätin Franziska Roth, Vorsteherin des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), "dieser Ansatz bringt auch eine wesentliche Entlastung für die Gemeinden und hilft unter dem Strich, die Sozialhilfekosten zu reduzieren". Mit der Konkretisierung des Nutzungszweckes wüssten potenzielle Standortgemeinden nun auch, welche Art von Integrationszentrum entstehen soll beziehungsweise mit welchen Auswirkungen zu rechnen sei, führt Sozialdirektorin Franziska Roth weiter aus.

Standortsuche auf kantonseigene Grundstücke fokussieren

Aufgrund des konkretisierten Nutzungszweckes als Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive werden nun in den nächsten Monaten nochmals alle kantonseigenen Grundstücke einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Der Regierungsrat hat das DGS beauftragt, ihn im Herbst über die Ergebnisse der Abklärungen zu informieren. Das weitere Vorgehen wird danach in Absprache mit der Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) festgelegt werden.

PAKAF unterstützt das Vorgehen des Regierungsrats

Die Paritätische Kommission Asyl und Flüchtlingswesen (PAKAF) hat an ihrer Sitzung vom 13. Mai 2019 vom Entscheid des Regierungsrats Kenntnis genommen, ein Integrationszentrum für Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive zu schaffen, und begrüsst das Vorhaben.

"Beschleunigte Asylverfahren und die möglichst rasche wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration von Familien und Einzelpersonen mit Bleibeperspektive liegen auch im Interesse der Gemeinden, erklärt Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau (GAV), "wir begrüssen die Schaffung eines kantonalen Integrationszentrums (Asyl-Grossunterkunft) deshalb, weil damit ein effizienter Integrationsbeitrag geleistet werden kann und potenzielle Standortgemeinden nun besser wissen, welchen Nutzungszweck die vom Kanton geplante Einrichtung haben wird." Die GAV-Präsidentin findet es auch richtig, dass der Fokus der Suche bei kantonalen Grundstücken und Objekten liege.

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) wird dem Regierungsrat im Herbst 2019 zur Standortsuche des Integrationszentrums für Familien und Einzelpersonen mit Bleiberecht Bericht erstatten.

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