Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Gerichtsverhandlung im Fall Nicky Hoheisel

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat am 18. Mai 2009 im Zusammenhang mit dem Tod von Nicky Hoheisel gegen eine Person Anklage erhoben. Die Gerichtsverhandlung findet am 20. und 21. Oktober 2009 im Kultur- und Kongresshaus Aarau statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 22-jährigen Angeklagten eventualvorsätzliche Tötung (eventualiter schwere Körperverletzung und fahrlässige Tötung) sowie Raufhandel vor und beantragt eine sechsjährige Freiheitsstrafe. Nicky Hoheisel sei vom Angeklagten, der einige Zeit Kampfsport betrieben habe, während einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in der Nacht auf den 22. Juli 2007 vor der Diskothek Kettenbrücke in Aarau mit der Faust ins Gesicht geschlagen und am Boden liegend getreten worden. Am 25. September 2007 sei er an den Folgen dieses Faustschlags verstorben.

Verhandlungstermin und weiterer Ablauf

Die Verhandlung findet am Dienstag, 20. Oktober 2009 (Einvernahmen der Zeugen/Auskunftspersonen) sowie am Mittwoch, 21. Oktober 2009 (Einvernahme des Angeklagten sowie Parteivorträge) statt und wird voraussichtlich jeweils den ganzen Tag dauern. Die Verhandlung beginnt an beiden Tagen um 8.00 Uhr. Über den genauen Termin der Urteilsverkündung wird im Laufe der Hauptverhandlung mündlich orientiert.

Aus Platzgründen tagt das Bezirksgericht nicht im Gerichtssaal, sondern im Kultur- und Kongresshaus (ehem. Saalbau) am Schlossplatz in Aarau. Die Türöffnung erfolgt um 7.30 Uhr.

Für Zuschauer ist der Zutritt oder der Weggang nur zu Prozessbeginn und anlässlich der Verhandlungspausen möglich. Bild- und Tonaufnahmegeräte sowie Mobiltelefone und Laptops dürfen nicht in den Verhandlungssaal mitgenommen werden. Diese können vor dem Saal abgegeben werden. Aufnahmen innerhalb des Gebäudes und bei den Gebäudezugängen sind untersagt, jedoch im weiteren Aussenbereich möglich. Ruhe und Ordnung sowie die Einhaltung der oben aufgeführten Anordnungen werden durch die Kantonspolizei gewährleistet.

Akkreditierte Medienschaffende können nach Voranmeldung eine Kopie der Anklageschrift ab Montag, 19. Oktober, 8.00 Uhr auf der Gerichtskanzlei abholen.

  • Gerichte