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Energie- und klimapolitische Ziele erreichen und Energie-Versorgungssicherheit stärken :
Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes: öffentliche Anhörung bis am 19. August 2022

Die kantonale Energiepolitik steht auf drei Säulen, welche die Basis für den Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative bilden: die unverminderte Weiterführung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich, die Umsetzung einer Solaroffensive sowie die nun vom Regierungsrat vorgeschlagene schlanke Teilrevision des Energiegesetzes. Dieses sieht kein Verbot von fossilen Energieträgern vor. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Wohnbauten darf der Anteil nicht-erneuerbarer Energie 90 Prozent des Bedarfs nicht überschreiten. Hierfür können auch Energieeffizienzmassnahmen berücksichtigt werden. Zudem ist eine einfach anwendbare Härtefallregelung vorgesehen. Mit der Teilrevision des Energiegesetzes unternimmt der Regierungsrat einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Vorlage ist ab heute Freitag, 20. Mai, bis am 19. August 2022 in der öffentlichen Anhörung.

Die energiepolitische Diskussion hat in den letzten Wochen durch das breit diskutierte Thema der Energie-Versorgungssicherheit, der geopolitischen Spannungen und der stark gestiegenen Preise zusätzliche Relevanz erhalten. Schon vorher hatten sich die energie- und klimapolitischen Rahmen¬bedingungen massgeblich verändert: Am 27. September 2020 haben die Aargauer Stimmberechtigten die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes abgelehnt, am 13. Juni 2021 hat das Schweizer Stimmvolk die Revision des CO₂-Gesetzes auf Bundesebene verworfen; zudem hat der Grosse Rat am 15. Juni 2021 die kantonale Volksinitiative "Klimaschutz braucht Initiative!" (Aargauische Klimaschutzinitiative) zurückgewiesen und den Regierungsrat beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. In der Parlamentsdebatte wurde von einzelnen Votanten ein Runder Tisch "Energie" gefordert.

Diesem parlamentarischen Auftrag ist das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) nachgekommen und hat im Herbst 2021 einen Runden Tisch "Energie" mit Vertretungen aller Fraktionen des Grossen Rates durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche fliessen in die weiteren Schritte in der Energiepolitik des Kantons ein und wurden – wie auch die Erkenntnisse aus der Analyse der Volksabstimmung im Jahr 2020 – auch beim nun vorliegenden, neuen Vorschlag für eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes berücksichtigt.

Verzicht auf Verbot fossiler Energieträger und Härtefallregel bei Heizungsersatz

Die Teilrevision des Energiegesetzes beinhaltet unter anderem Massnahmen im Fall eines Heizungsersatzes. Wie schon bei der Vorlage 2020 soll dabei auf ein Verbot fossiler Energieträger verzichtet werden. Bei einem Heizungsersatz sollen künftig maximal neunzig Prozent der Energie des massgebenden Bedarfs einer Wohnbaute durch nicht-erneuerbare Energie bereitgestellt werden. Das kann geschehen durch (auch bereits getätigte) Effizienzmassnahmen, alternative Technologien oder durch die Beimischung von Biogas, falls etwa Erdgas verwendet wird. Zudem soll neu bei einem Heizungsersatz eine einfach anwendbare Härtefallregelung eingeführt werden, die Hausbesitzerinnen und -besitzer mit Schwierigkeiten bei der Finanzierung der erforderlichen Massnahmen entlastet.

Anders als in der 2020er-Vorlage verzichtet der neue Vorschlag des Regierungsrates auf die Pflicht einer Eigenstromproduktion auf Neubauten. Dagegen sieht er eine Ersatzpflicht bestehender zentraler Elektro-Wassererwärmer (in Wohnbauten) innert einer Frist von 15 Jahren vor. Damit kann ein entscheidender Beitrag zur Reduktion des Verbrauchs elektrischer Energie geleistet werden. Zweckbauten ab einer bestimmten Grösse sollen generell mit einer Gebäudeautomation ausgerüstet werden. Zudem sollen Betriebsstätten ab einem bestimmten Verbrauch elektrischer Energie verpflichtet werden, eine Betriebsoptimierung durchzuführen. Dadurch können Fehlfunktionen oder Fehleinstellungen im Bereich der Gebäudetechnik erkannt und kostengünstig behoben werden. So kann auch hier im Betrieb von Gebäuden ein weiteres erhebliches Potenzial an Energieeinsparung ausgeschöpft werden. Nicht betroffen davon sind reine Produktionsprozesse.

Öffentliche Anhörung bis am 19. August 2022

Die baurechtlichen Verfahren für die Realisierung von Luft- /Wasserwärmepumpen sollen vereinfacht und das Baubewilligungs- durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt werden. Weiter soll eine Verpflichtung zur Erstellung eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) für Gebäude erlassen werden, die eine zentrale oder dezentrale Elektroheizung aufweisen. Bei dezentralen Elektroheizungen wird aufgrund der schwer abschätzbaren Kostenfolgen auf eine Sanierungspflicht verzichtet. Mit einem GEAK Plus sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit zentralen oder dezentralen Elektroheizungen Klarheit über die Kostenfolge und frühzeitig Informationen darüber erhalten, welche Alternativen bestehen. Auch hier verspricht sich der Regierungsrat einen massgeblichen Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit in den Wintermonaten und entspricht so einem breit abgestützten Anliegen des erwähnten Runden Tisches "Energie".

Die öffentliche Anhörung zur Teilrevision des Energiegesetzes startet heute Freitag, 20. Mai 2022 und dauert bis am 19. August 2022.

Drei Säulen der Energiepolitik als Basis für Gegenvorschlag zur Klimaschutzinitiative

Mit der nun präsentierten schlanken Teilrevision des Energiegesetzes unternimmt der Regierungsrat einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien. Die kantonale Energiepolitik umfasst – neben der Teilrevision des Energiegesetzes – zwei weiteren Säulen, die als Basis für den indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Aargauischen Klimaschutzinitiative dienen:

  • Ausbau des Gebäudeprogramms: Der Zusatzkredit für die nahtlose und unverminderte Weiterführung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich 2021–2024 bildet den Kern des Gegenvorschlags. Das Förderprogramm nimmt den grössten Teil der Forderungen der Aargauischen Klimaschutzinitiative in Bezug auf die Förderung der energetischen Erneuerung von Gebäuden und die Rückführung der CO₂-Abgaben vom Bund an den Kanton auf. Der Zusatzkredit zum Gebäudeprogramm befindet sich noch bis am 5. Juni 2022 in der öffentlichen Anhörung. Das Ziel ist es, die Vorlage im dritten Quartal 2022 im Grossen Rat zu behandeln.
  • Umsetzung der Solaroffensive: Die vom Grossen Rat beschlossene vertiefte Prüfung und das Testen von Massnahmen im Rahmen der Solaroffensive sollen einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des Zubaus erneuerbarer elektrischer Energie leisten. Damit soll auf freiwilliger Basis das vorhandene Potenzial besser ausgeschöpft und somit auf eine gesetzliche Verpflichtung verzichtet werden, wie sie in der 2020 vom Volk abgelehnten Teilrevision des Energiegesetzes noch vorgesehen war. Um die Ziele der kantonalen Strategie energieAARGAU zu erreichen, ist eine rasche, wirtschaftliche und effiziente Ausschöpfung des Solarpotenzials nötig – in erster Linie auf den Dächern der Gebäude im Kanton Aargau. Die vollständige Nutzung, insbesondere von grossen Dächern, steht dabei im Vordergrund. Um die vielfältigen Möglichkeiten des Photovoltaik-Ausbaus zu nutzen, sollen neben den gebäudegebundenen Anlagen bei Bestands- und Neubauten auch Anlagen im nicht-gebäudegebundenen Bereich geprüft und realisiert werden.

Infobox: POWER AARGAU – Ein Monat im Zeichen des Energiekantons Aargau

Als traditioneller Energiekanton will der Aargau eine aktive Rolle spielen, um die energie- und damit auch die klimapolitischen Ziele von Bund und Kanton zu erreichen. Zu diesem Zweck setzt er mit weiteren Organisationen das Projekt POWER AARGAU um, das vom Stapferhaus Lenzburg umgesetzt wird: Der Monat Juni 2022 steht ganz im Zeichen des Energiekantons Aargau.

Alle Informationen unter POWER AARGAU

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat