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Das erste Kulturkonzept des Kantons Aargau liegt vor :
Weichen für Kulturpolitik der nächsten Jahre sind gestellt

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Wirkungsbericht über die Umsetzung des seit 2010 geltenden Kulturgesetzes und legt mit einem Kulturkonzept die kulturpolitischen Stossrichtungen für die Jahre 2017 bis 2022 fest.

Seit 2010 ist das neue Kulturgesetz in Kraft. Es verlangt, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat periodisch Bericht über die Wirksamkeit der getroffenen kulturpolitischen Massnahmen erstattet. Diesem Auftrag kommt der Regierungsrat mit einem von externen Fachexperten erstellten Wirkungsbericht nach.

Kulturgesetz erfolgreich umgesetzt

Die Verfasser des Wirkungsberichts beurteilen die Umsetzung des Kulturgesetzes in den Jahren 2010–2015 positiv. Sie kommen zum Schluss, dass das neue Gesetz erfolgreich umgesetzt wurde und die kantonalen Kulturinstitutionen ihren Auftrag in der Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung im Sinne des Gesetzes zielgerecht erfüllt haben. Eine Bevölkerungsbefragung zeigt, dass die bereits vor 2010 festgestellte hohe Zufriedenheit der Aargauerinnen und Aargauer mit dem Kulturangebot im Kanton weiter zugenommen hat. Ebenfalls gewachsen ist der Bekanntheitsgrad der Kulturinstitutionen. Ein spezielles Augenmerk legten die externen Fachleute auf die Leistungen der Denkmalpflege, der Kantonsarchäologie und des Aargauer Kuratoriums. In einer vertiefenden Befragung beurteilen Bauherren und Gemeindebehörden die Zusammenarbeit mit der Kantonsarchäologie und der Denkmalpflege als konstruktiv, fachlich fundiert und unterstützend. Empfängerinnen und Empfänger von Werkbeiträgen und Atelieraufenthalten sehen die Förderbeiträge des Aargauer Kuratoriums als entscheidend für einen erfolgreichen Schaffensprozess.

Einem interkantonalen Vergleich zufolge liegen die Kulturausgaben des Kantons pro Einwohnerin und Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt aller Kantone. Der Aargau rangiert bei den Kantonsausgaben inklusive Swisslos-Fonds an 22. Stelle (Statistik des Bundes 2013). Angesichts der positiven Resultate der Wirkungskontrolle attestieren die Autoren des Wirkungsberichts dem Kanton Aargau, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel effizient eingesetzt werden und eine hohe Wirkung erzielen.

Neue Akzente in der Kulturpolitik der nächsten Jahre

Gleichzeitig mit dem Wirkungsbericht präsentiert der Regierungsrat mit dem Kulturkonzept ein zentrales strategisches Instrument für die Kulturpolitik der Jahre 2017–2022. Das Kulturkonzept ist in seiner Form neu. Grundlage für die strategischen Stossrichtungen bilden der Wirkungsbericht und eine Analyse der Umfeldentwicklungen in Gesellschaft, Technologie und Wirtschaft. Das Kulturkonzept beinhaltet Grundsätze und Ziele für die Kulturförderung, Kulturpflege und Kulturvermittlung von 2017–2022 und formuliert konkrete Massnahmen. Zudem legt es in den ersten Kapiteln dar, wie der Kulturkanton Aargau funktioniert und welche Leistungen er für die Aargauer Bevölkerung erbringt. In einem Überblick über die Kulturlandschaft Aargau wird die Bandbreite der Kulturinstitutionen und des professionellen Kulturschaffens, der Laienkultur und des Brauchtums in Musik, Theater und Tanz, Literatur und im Film fassbar gemacht. Massgebend für das Gedeihen des Kulturlebens ist das Zusammenwirken von kantonalen Stellen, Kulturinstitutionen, kulturellen Vereinen und Organisationen, Gemeinden sowie zivilgesellschaftlichen und privaten Akteuren.

Ziel des Kulturkonzepts ist, in der kantonalen Kulturpolitik Prioritäten und neue Impulse zu setzen, ohne Bewährtes zu vernachlässigen. Es schafft gegenüber Behörden und Kulturakteuren im Kanton Transparenz über die Richtung der kantonalen Kulturtätigkeit. Zudem dient es als Grundlage zum zielgerichteten und wirkungsorientierten Einsatz der finanziellen Mittel. Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Projekten und Anschubfinanzierungen fällt dem Swisslos-Fonds zu.

Der Regierungsrat setzt mit fünf kulturpolitischen Zielen Akzente, um in einem dynamischen Umfeld Bewährtes zu stärken und neue Entwicklungen zu fördern:

  • Kooperationen fördern, um Kräfte zu bündeln und spartenübergreifende Produktionen zu ermöglichen
  • Kulturelle Teilhabe stärken, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu fördern
  • Potenziale aktivieren, damit herausragende Kulturinstitutionen gesamtschweizerisch ausstrahlen
  • Innovation den Boden bereiten, um pionierhaftes Kunst- und Kulturschaffen zu fördern
  • Der Kultur Gehör verschaffen, um die Bevölkerung in der ganzen Breite zu erreichen

Das Kulturkonzept wurde im Zeitraum von Mai 2015 bis Ende 2016 unter der Federführung des Leiters der Abteilung Kultur und des Präsidenten des Aargauer Kuratoriums erarbeitet. Mitwirkende waren Fachpersonen aus der Abteilung Kultur, dem Aargauer Kuratorium und externe Expertinnen und Experten. Die Mitglieder ständiger Kommissionen wie das Aargauer Kuratorium und die kantonale Kommission für Kulturfragen wurden konsultativ einbezogen. An zwei Forumsveranstaltungen konnten zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kulturinstitutionen, Kulturschaffende und weitere Interessenvertreter ihre Meinungen und Wünsche zur kantonalen Kulturpolitik einbringen.

Gesellschaft und Wirtschaft profitieren

Der Regierungsrat gibt in der Botschaft an den Grossen Rat seiner Überzeugung Ausdruck, dass die Umsetzung der geplanten Massnahmen weit über die Kulturszene hinaus wirkt, indem sie die Begegnung und den Austausch zwischen Bevölkerungsgruppen fördert, die Verbundenheit der heimischen und zugezogenen Bevölkerung mit dem Lebensraum Aargau festigt und damit insgesamt den gesellschaftliche Zusammenhalt stärkt. Ein vielfältiges und qualitätsvolles Kulturangebot erhöht zudem die Attraktivität des Wohnstandorts Aargau, verbessert die Aussenwahrnehmung des Kantons und bildet eine zentrale Stütze für den Tourismus.

Mehr zum Thema

Unter folgendem Link finden Sie die Botschaft an den Grossen Rat: Geschäfts-Nr. GR.16.279

Unter www.ag.ch/kultur können der Wirkungsbericht und das Kulturkonzept heruntergeladen werden.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Regierungsrat