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Coronavirus (COVID-19) – Kanton Aargau plant ergänzende Soforthilfe zu den Unterstützungsmassnahmen des Bundes :
Regierungsrat will am Mittwoch ein kantonales Hilfspaket für Wirtschaft verabschieden

Der Regierungsrat plant ein kantonales Hilfspaket, um die von der Coronavirus-Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen und Gewerbebetriebe (KMU, Gastro-, Handels- und Handwerksbetriebe, Kulturschaffende usw.) mit Soforthilfe unterstützen zu können. Dieses soll am nächsten Mittwoch verabschiedet werden und so schnell als möglich wirken. Der Regierungsrat will damit ergänzend und verstärkend zum für heute vom Bund angekündigten Unterstützungsprogramm Sofort- und Nothilfe leisten. Flankierend werden diverse verwaltungsinterne Entlastungsmassnahmen realisiert (zum Beispiel generelle Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung, Erstreckung von Zahlungsfristen, Aussetzung von Mahnläufen, Stundungen usw).

Besonders stark von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind KMU, Gastro-, Verkaufs-, Handels- und Handwerksbetriebe, Kulturschaffende usw. Eine Umfrage des Aargauischen Gewerbeverbandes zeigt, dass zwei Drittel aller Aargauer KMU unter Umsatzeinbrüchen, Bestellungsrückgängen oder Materialengpässen leiden; ein Fünftel hat mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen. Bei vielen Kleinbetrieben und Selbständigerwerbende, die bisher keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung hatten, geht es ums Überleben. Auch die aktuellen Arbeitslosen- und Kurzarbeitszahlen widerspiegeln die dramatische Lage in diesem Bereich der Aargauer Wirtschaft.

Der Bundesrat hat vor ein paar Tagen bereits ein erstes Massnahmenpaket im Umfang von 10 Milliarden Franken für Soforthilfe und Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Er informiert heute Freitag über zusätzliche und viel weitergehende Massnahmen.

Kantonales Hilfspaket – in Ergänzung zur Bundeshilfe

Der Regierungsrat plant am kommenden Mittwoch die Verabschiedung eines kantonalen Hilfspaketes. Dieses soll in erster Linie Bedürfnisse und Bereiche der Aargauer Wirtschaft unterstützen, die nicht von den Bundesmassnahmen abgedeckt werden. Weiter geht es darum, die Wirkung der Bundesmassnahmen zu verstärken – mit dem Ziel, die Substanz der Aargauer Wirtschaft zu erhalten.

Der Regierungsrat wird die heute vom Bund kommunizierten Massnahmen analysieren und die Ausgestaltung des kantonalen Hilfspakets darauf abstimmen.

Rasche und unbürokratische Hilfe

Der Regierungsrat wird das kantonale Hilfspaket auf unmittelbare, kurzfristige Leistungen fokussieren. Die am stärksten betroffenen Kleinbetriebe, Selbständigerwerbenden, Kulturschaffenden usw. sollen rasch und unbürokratisch Sofort- und Nothilfe erhalten.

Vor allem für Klein- und Einzelbetriebe mit hohem Umsatzausfall und akuten Liquiditätsproblemen werden Bürgschaften für Bankkredite, die Schaffung eines Härtefallfonds sowie – sofern nicht bereits durch den Bund abgedeckt – Beiträge an die laufenden Betriebskosten und die Lebenshaltungskosten in Erwägung gezogen.

Die Kriterien und Modalitäten für die Ausrichtung dieser Beiträge wird auf die vom Bundesrat beschlossenen neuen Unterstützungsmassnahmen ausgerichtet werden. Der Regierungsrat will dabei Überschneidungen und Doppelspurigkeiten vermeiden.

Zusätzliche verwaltungsinterne Unterstützungs- und Entlastungsmassnahmen

Der Regierungsrat wird am kommenden Mittwoch auch über verwaltungsinterne Sofortmassnahmen beschliessen. Dazu gehört unter anderem die Anweisung an die Kantonsverwaltung, erhaltene Rechnungen ohne Ausnutzung von Zahlungsfristen sofort zu begleichen. Weiter soll bei Rechnungen des Kantons für Empfänger mit Coronavirus-bedingten Zahlungsschwierigkeiten Kulanz gelten (grosszügige Zahlungsfristen, Teilzahlungsvereinbarungen). Eine weitere Massnahme ist die Aussetzung von Mahnläufen.

Landammann Dr. Markus Dieth hat bereits entschieden, dass die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt wird. Mit dieser Weisung will der Finanzdirektor stark belastete Familien und Einzelpersonen unterstützen. Die Fristerstreckung hilft auch, weil inzwischen bereits Gemeindeverwaltungen ihre Schalter geschlossen haben und nur noch telefonische Auskünfte erteilen.

Beim Steuerbezug sollen Kanton und Gemeinden im Bedarfsfall provisorisch in Rechnung gestellte Steuern stunden oder in der Höhe korrigieren können. Auch bei bereits veranlagten Steuerrechnungen soll die Möglichkeit für Stundungen sowie für Erlassgesuche für Verzugszins bestehen.

In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden Förderungs- und Unterstützungsgelder auch für abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt, sofern Kosten entstanden sind. Weiter plant der Regierungsrat 5 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds zur Verfügung zu stellen - zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz im Kanton Aargau, insbesondere in den Bereichen Kultur, Soziales und Bildung.

Runder Tisch mit Banken – Kontakt mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen

Der Regierungsrat plant das kantonale Hilfspaket am kommenden Mittwoch auf dem Verordnungsweg zu verabschieden, gestützt auf die verfassungsmässig festgelegten Notrechtkompetenzen des Regierungsrats.

Der Regierungsrat steht regelmässig mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen in Kontakt, um mit ihnen die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und die notwendigen Massnahmen für die Wirtschaft und die Arbeitswelt zu besprechen. Heute Freitagabend findet ein Runder Tisch mit den Aargauer Banken statt, um die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Finanzbranche abzustecken.

Mehrere hundert Gesuche um Kurzarbeit

Ab Anfang März hat die Zahl der Anträge auf Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise stark zugenommen. Nach den vom Bundesrat letzten Montag angeordneten Betriebsschliessungen sind die Zahlen aber hochgeschnellt. Bis am Mittwoch dieser Woche wurden im Kanton Aargau 322 Anträge bewilligt, aktuell werden täglich mehrere hundert neue Anträge gestellt.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat die personellen Ressourcen stark ausgebaut und alle verfügbaren Personen für die Bearbeitung der Anmeldungen zusammengezogen.

Der Bund hat aufgrund der Corona-Pandemie diverse Erleichterungen für Unternehmen eingeführt, so braucht es keine Kopie des Handelsregisterauszugs mehr und es kann auch auf die handschriftliche Unterschrift der Arbeitnehmenden verzichtet werden. Ferner wurde die Anmeldefrist auf drei Tage verkürzt und die Karenzfrist pro Monat wurde auf einen Tag reduziert.

Eine grosse Herausforderung für die Mitarbeitenden ist neben der Bearbeitung der Anträge auch die Beantwortung der unzähligen telefonischen Anfragen von besorgten Unternehmen oder Einzelpersonen mit ihrem individuellen Schicksal. Die Arbeitslosenkasse bereitet sich ebenfalls schon intensiv vor, um die Auszahlungen an die Betroffenen sicherzustellen. Auch sie fährt die personellen Ressourcen hoch um den zu erwartenden Arbeitsaufwand zu bewältigen.

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