Aargauer Erziehungseinrichtungen mit Gütesiegel
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Der Bund erneuert die Anerkennungen ohne Auflagen
Alle vier Jahre überprüft das Bundesamt für Justiz (BJ) die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen von Erziehungseinrichtungen, die Bundessubventionen erhalten. Dieses Jahr waren die Aargauer Einrichtungen an der Reihe und erhielten ausgezeichnete Bewertungen.
Im Kanton Aargau sind 25 anerkannte Einrichtungen mit über 580 Plätzen für die Betreuung, Schulung oder Berufsausbildung von Kindern und Jugendlichen zuständig, die verhaltensauffällig sind oder sich in einer sozialen oder familiären Notlage befinden. Von diesen 25 Einrichtungen sind vier aufgrund ihrer speziellen Angebotsausrichtung auch vom BJ anerkannt und erhalten Bundesbeiträge: das Aufnahmeheim Seon, das Berufsbildungsheim Neuhof in Birr und das Schulheim Effingen, alle dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstellt, sowie das kantonale Jugend-heim Aarburg, das dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) untersteht.
Gutes Zeugnis ausgestellt
Die BJ-Anerkennung wird alle vier Jahre anhand umfassender Überprüfungen auch vor Ort durch Fachpersonen des Bundes erneuert. Dieses Jahr fand dieses Verfahren in den vier Aargauer Einrichtungen statt. Ihnen allen attestierte das BJ in sämtlichen Bereichen eine hohe Professionalität und Qualität. Die Anerkennungen konnten ohne Auflagen erneuert werden. Pa-rallel zu diesem Verfahren hat der Kanton zu Handen des BJ einen Bericht zur Bedarfserhebung und Angebotsplanung erstellt. Dieser wurde vom BJ positiv bewertet. Hervorgehoben wurde die Vorreiterrolle des Kantons Aargau in der Steuerung von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten. Erste im Bericht ans BJ enthaltene Massnahmen zur Differenzierung und Optimierung der Angebote sind mit der Eröffnung einer Tagessonderschule im Kinderheim Brugg auf Anfang dieses Schuljahres und der Planung eines Kompetenzzentrums für Notfälle, Krisenintervention, Beobachtung und Triage durch die Stiftung für psychosoziale Integration von Kindern und Jugendlichen (ikj) bereits umgesetzt bzw. eingeleitet worden.
Regelmässige Überprüfungen auch durch den Kanton
Alle vom Kanton Aargau anerkannten Kinder- und Jugendeinrichtungen werden durch das BKS gestützt auf das Betreuungsgesetz regelmässig überprüft. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Berichterstattung, die von den Einrichtungen jährlich einzureichen ist. Zusätzlich werden alle vier Jahre Audits durch Externe durchgeführt. Die daraus abgeleiteten und mit dem BKS vereinbarten Entwicklungsschwerpunkte ermöglichen es, die Angebote in den Einrichtungen immer weiter zu optimieren.