Titel: Negative Auswirkungen von Wasserkraftwerken minimieren
Kurzbeschreibung: Das Volk hat 2011 den Bund und die Kantone über die Anpassungen der Fischerei- und Gewässerschutzverordnungen verpflichtet, die negativen ökologischen Auswirkungen von Wasserkraftwerken bis 2030 zu verringern. Dadurch soll in Zukunft auch der Begriff Ökostrom besser passen.
Autor(en): Tabea Kropf, Abteilung Wald
Erschienen in: Nr. 78, September 2018   PDF
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Letzte Änderung: 23. Januar 2001
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