U.24 Kloster Muri, 1087.01.01 (ca.)-19. Jh. (ca.) (Bestand)

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Title:Kloster Muri
Creation date(s):approx. 1/1/1087 - approx. 19th cent.
Level:Bestand

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Name of the creator / provenance:Kloster Muri
Administration history:Über die Gründung des Klosters Muri herrscht keine Klarheit. Im so genannten Testament von Bischof Wernher von Strassburg, angeblich von 1027 (U.24/0001; eine Fälschung, die nach 1114 nachträglich hergestellt wurde), erklärt dieser er habe die Habsburg erbaut und das Kloster Muri gestiftet. Ita von Lothringen, die Gattin Radbots von Habsburg, soll gemäss den Acta Murensia (AA/4947; um 1150) auf Rat ihres Bruders Wernher, Bischof von Strassburg, die Benediktinerabtei 1027 zur Sühne für Vergehen ihres Schwiegervaters Kanzelin von Altenburg gestiftet haben, der die freien Bauern von Muri vertrieben und eigene Leute an ihre Stelle gesetzt haben soll. Auf Bitte Radbots schickte der Abt von Einsiedeln um 1032 den Mönch Reginbold als ersten Propst nach Muri, um für das Kloster Besitz zu erwerben und den Klosterbau in die Wege zu leiten. Propst Burkhard wurde 1065 zum ersten Abt von Muri gewählt. 1082-85 führten Mönche von St. Blasien die cluniazensische Reform ein.
Von 1083 bis zur Verlegung des Frauenkonvents nach Hermetschwil Ende des 12. Jh. war Muri ein Doppelkloster. Das Benediktinerkloster war im Zug der Hirsauer Reform durch einen Frauenkonvent in ein Doppelkloster umgewandelt worden. Der Frauenkonvent unterstand der geistlichen und wirtschaftlichen Leitung des Abtes von Muri auch nach der Übersiedlung nach Hermetschwil. Muri war in den ersten zwei Jahrhunderten seines Bestehens Hauskloster der Habsburger, bis diese ihr Herrschaftszentrum nach Wien verlegten; bis 1415 blieb es eine Kastvogtei der Grafen von Habsburg.
1242 wurde dem Kloster die Pfarrei Muri zugesprochen. Brände und Plünderungen zerstörten u.a. 1300 und 1443-45 neben Kirchenschätzen auch Bücher und Urkunden. Auch im Zug des Sempacher Kriegs 1386 wurde das Kloster in Mitleidenschaft gezogen, weil die Habsburger immer noch Kastvögte waren. Mehrmals erhielt Muri päpstliche und kaiserliche Schirmbriefe. 1415 gelangte der Raum Muri unter die Herrschaft der Eidgenossen. Die Schirmherrschaft befand sich nun bei den Orten Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus; 1549 kam Uri dazu, 1712 Bern. Muri gehörte bis 1814 zur Diözese Konstanz, ab 1828 zur Diözese Basel.
Das Kloster Muri kam relativ unbeschadet durch die Wirren der Reformation. In den Freien Ämtern traten in den 1520er Jahren zwar zahlreiche Gemeinden zum Neuen Glauben über und im Zweiten Kappelerkrieg brandschatzten Berner Truppen das Kloster. Aber nach dem Sieg der katholischen Seite begannen Muri und die fünf katholischen Orte, welche die Freien Ämter besetzt hatten, erfolgreich mit der Rekatholisierung. Das Konzil von Trient forderte auch von Muri Reformen, die im 16. und 17. Jh. vorgenommen wurden, vor allem durch Abt Johann Jodok Singisen (1596-1644). Sie betrafen die Abschaffung des Pfründensystems, die Einführung der Klausur sowie die Ausbildung der Konventualen in der Hausschule und an Universitäten. Am stärksten gefördert wurden die Historiografie und die Buchmalerei. Im 17. Jh. umfasste die Reform auch die Pflege der Bruderschaften, der Liturgie sowie der barocken Andachtsformen, etwa ab 1647 die Verehrung des hl. Leontius. Bis 1622 bzw. 1649 mussten die Äbte um die Exemtion vom Bischof von Konstanz, die freie Abtwahl und die Klostervisitation durch Benediktineräbte kämpfen. Immer wieder führten die Äbte auch Auseinandersetzungen mit den Schirmorten, wenn diese mit Steuer- und Schirmgeldforderungen die Immunität der Abtei verletzten.
Der Kern des Klosterbesitzes bestand seit der Frühzeit aus dem Bünz- und Reusstal im Freiamt sowie zahlreichen Gütern am Zürichsee mit Zentrum Thalwil. Später kamen die Ämter Bremgarten und Sursee hinzu. 1651 kaufte Muri die thurgauische Herrschaft Klingenberg, im 18. Jh. Güter im süddeutschen Raum. Das 17. und 18. Jh. waren die Blütezeit des Klosters mit einer grossen religiösen und kulturellen Ausstrahlung. Das äussere Ansehen der Abtei erreichte einen Höhepunkt, als Kaiser Leopold I. Abt Plazidus Zurlauben (1684-1723) 1701 in den Reichsfürstenstand erhob. Bis 1803 blieb die Fürstabtei der religiöse und geistige Mittelpunkt und der bedeutendste Grund- und Gerichtsherr im Freiamt.
Während der Helvetik hatte der Konvent, dessen Abt 1798 nach Deutschland und Mähren floh, die Verluste zu erdulden ähnlich wie andere Klöster. Die alten Herrschaftsrechte (Gerichtsrechte) des Klosters wurden aufgehoben und es kam unter Aufsicht der helvetischen Verwaltungskammer, musste Kontributionen leisten und durfte keine Novizen aufnehmen. 1803 kam die Abtei an den Kanton Aargau, der das Fortbestehen der Klöster und die Restitution ihres Eigentums verfügte. Auch die Klosterschule konnte weitergeführt werden. Der Kanton erliess andererseits ein Loskaufgesetz, das den Bauern ermöglichten, Zinsen und Zehnten abzulösen, was die Einkünfte des Klosters minderte. Zudem musste das Kloster auf sein Privatgut neu Steuern zahlen. Die nach dem Freiämtersturm von 1830 gebildete liberal-radikale Regierung mischte sich immer stärker in die Klosterbelange ein. Sie verfügte ein Novizenaufnahmeverbot, die Schliessung der Klosterschule und 1835 die Unterstellung des Klosters unter die staatliche Administration.
Die Kantonsverfassung von 1831 sollte nach zehn Jahren erneuert werden. Im Freiamt bildete sich eine katholische Opposition, die für die Verfassungsrevision eine konfessionelle Trennung bei Kirchen- und Erziehungsangelegenheiten, den Fortbestand der Klöster und die Beibehaltung der Parität im Grossen Rat verlangte. Der Grosse Rat erteilte den Forderungen aber eine Abfuhr und die Verhaftung oppositioneller Kräfte im Freiamt am 10. Januar 1841 löste einen Aufruhr aus, wobei auch das Kloster Muri der Aufwiegelung bezichtigt wurde. Der Grosse Rat beschloss die Aufhebung von Muri und der übrigen Klöster im Kanton am 13.1.1841, nachdem der radikale Katholik Augustin Keller in einer programmatischen Rede die Aufhebung aller aargauischen Klöster wegen Fortschrittsfeindlichkeit und Aufruhr gefordert hatte. Das Vermögen des Klosters wurde zum Staatsgut erklärt, die Konventualen erhielten 48 Stunden Zeit, das Kloster zu räumen.
Nachdem die Obwaldner Regierung im Februar 1841 dem Abt die Übernahme der Lateinschule in Sarnen angeboten hatte, begann dieser am 12.11.1841 mit sieben Patres dort zu unterrichten. Die Klosterschule beherbergt seit 1964 die Kantonsschule Obwalden. Das österreichische Kaiserhaus verurteilte die Aufhebung und anerbot den Patres von Muri Asyl in Österreich. Nachdem der Heilige Stuhl 1844 die Eröffnung eines Priorats erlaubt hatte, konstituierte Abt Adalbert Regli (1838-1881) nach dem Einzug 1845 am 10.12.1846 den neuen Konvent von Muri-Gries im Südtirol. Im Jahr 1919 gelangte das Südtirol zu Italien. Mit der Schweiz blieb das Kloster Muri durch die weitere Mitgliedschaft in der schweizerischen Benediktinerkongregation und die Tätigkeit am Kollegium Sarnen verbunden.
Im Jahr 1843 hielt die Bezirksschule Muri Einzug in den Südflügel des Klosters und blieb dort bis 1985. Ab 1909 wird ein Teil der Klostergebäude als Kranken- und Pflegeheim genutzt. 1941 übergab der Kanton Aargau die Klosterkirche samt Baufonds der Kirchgemeinde Muri, nachdem diese bereits 1863 die Klosterkirche als Pfarrkirche anerkannt hatte. Im Jahr 1971 wurde in der Lorettokapelle die Habsburgergruft eingerichtet.

Quellen:
Amschwand, Rupert u.a.: Muri. In Helvetia Sacra. Abteilung III: Die Orden mit Benediktinerregel, Bd. 1, 2. Teil. Bern 1986, S. 896-914.
Kottmann, Anton: Muri (Kloster). In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011496/2010-09-02/, konsultiert am 19.10.2020.
Meier, Bruno: Das Kloster Muri. Geschichte und Gegenwart der Benediktinerabtei. Baden 2011.
Archival history:Die bedeutendste Ordnungsarbeit im Archiv des Klosters leistete P. Leodegar Mayer, der 1734 das 26bändige Kopialwerk "Archivium Murense" vollendete und die entsprechende Archivordnung schuf. Vorher hatte bereits eine erste Ordnung des Archivs 1596 unter Abt Jodok Singisen stattgefunden (Archivinventar AA/4894a).
Im Kloster Muri waren zwei Archive vorhanden, das Hauptarchiv und das sogenannte Kanzleiarchiv. Nach der Klosteraufhebung wurde der Grossteil der Archivbestände in den Jahren 1862-1863 ins Staatsarchiv Aargau überführt. Vor der Überführung wurden die Bestände noch vor Ort durch den Staatsarchivar nach der bisherigen Systematik geordnet. Dieser Teil umfasst die Urkunden und alle Akten, die die Verwaltung und die Baugeschichte betreffen. Ein Teil des Archivs wurde mit nach Muri-Gries genommen: vor allem Rechnungsbücher des 17.-19. Jh. und Korrespondenzen mit schweizerischen und deutschen Klöstern. Nach Sarnen ins Kollegium kamen unter anderem die Annalen der Klostergeschichtsschreiber des 17. und 18. Jh., die Kapitelsprotokolle 1639-1841, Tagebücher, sowie Akten aus der Zeit der Helvetik und der Aufhebung. Ein Teil der Archivalien aus Muri-Gries gelangte nach dem Ersten Weltkrieg wegen der unsicheren politischen Situation im Südtirol nach Sarnen. Die Archivalien der reichsritterlichen Herrschaften am Neckar (Deutschland) gab der Kanton bis auf wenige Überbleibsel 1867 an das hohenzollerische Archiv in Sigmaringen. Beim Aktentausch mit Luzern 1929/1930 gab das Staatsarchiv auch Akten aus dem Klosterarchiv Muri, welche das luzernische Gebiet betreffen, nach Luzern. Der Bestand erfuhr 1959 eine weitere Reduktion. Im Rahmen eines Kulturgütertauschs übergab der Kanton dem Nachfolgekloster Muri-Gries in Bozen sämtliche Unterlagen zum monastischen Leben der Klöster Muri und Hermetschwil sowie Unterlagen zu den Beziehungen zur Nuntiatur in Luzern, zu Rom und zur schweizerischen Benediktinerkongregation: AA/5692, AA/5910-AA/5916 (ohne AA/5910/01), AA/5918/03, AA/5920, AA/5924, AA/6012, AA/6013, AA/6119-AA/6125, AA/6127-AA/6131/01, AA/6132-AA/6134, AA/6136, AA/6138-AA/6140, AA/6142. Diese gelangten grösstenteils in die Expositur Sarnen.

Von 2019-2021 wurden die handschriftlich vorhanden Regesten (fast ausnahmslos aus dem 19. Jh.) zu den älteren Urkunden (1027-1495) auf ihre Qualität hin überprüft, transkribiert und redaktionell angepasst, wo dies notwendig war. In Einzelfällen wurden neue Regesten erstellt. Die Inhalte wurden anschliessend elektronisch in das Feld Regest importiert. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die älteren Mikrofilme der Urkundenregesten und auch der Urkunden retrodigitalisiert. Die handschriftlichen Regesten sowie die Digitalisate der Urkunden wurden mit der entsprechenden Urkundennummer verkünpft und stehen als Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Wegen der unterschiedlichen Qualität der Mikrofilme wurden einzelne Urkunden neu fotografiert.

Quellen:
Amschwand, Rupert u.a.: Muri. In Helvetia Sacra. Abteilung III: Die Orden mit Benediktinerregel, Bd. 1, 2. Teil. Bern 1986, S. 896-914.
Kottmann, Anton: Muri (Kloster). In: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011496/2010-09-02/, konsultiert am 19.10.2020.
Meier, Bruno: Das Kloster Muri. Geschichte und Gegenwart der Benediktinerabtei. Baden 2011.

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Contains:U.24/0001 - U.24/1258; u.a. Rechtsgeschäfte; Gütererwerb und -verkauf; Güterverschreibungen; Schuldbriefe; Lehensbriefe; Schenkungen; Stiftungen; Privilegien; Schrimbriefe; Ordnungen

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Aargauer Kantonsbibliothek; Stiftsarchiv Muri-Gries; Archiv Kollegium Sarnen;
Staatsarchive der ehemaligen regierenden acht alten Orte: CH-000076-6: Staatsarchiv Luzern; CH-000033-9: Staatsarchiv Zürich; CH-000030-7: Staatsarchiv Bern; CH-000088-7: Landesarchiv Glarus; CH-000071-X: Staatsarchiv Schwyz
Publications:Kiem, Martin (Hg.): Das Kloster Muri im Kanton Aargau. Basel 1883 (Quellen zur Schweizer Geschichte Bd. III/3).
Kläui, Paul (Hg.): Die Urkunden des Klosterarchivs Hermetschwil. Aarau 1946 (Aargauer Urkunden Bd. 11).
Kläui, Paul (Hg.): Rödel von Luzern (Kloster im Hof und Stadt), Muri und Rathausen und der Herren von Rinach. Aarau 1951 (Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft II, Urbare und Rödel, Bd. 3).
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I, Urkunden, 3 Bde. Aarau 1933-1964
Siegrist, Jean Jacques (Hg.): SSRQ AG II/8. Die Freien Ämter I: Die Landvogteiverwaltung bis 1712. Aarau 1976.
Siegrist, Jean Jacques; Dubler, Anne-Marie (Hg.): SSRQ AG II/9. Die Freien Ämter II: Die Landvogteiverwaltung 1712 bis 1798, Die Reuss bis 1798. Basel 2006.
Amschwand, Rupert: Abt Adalbert Regli und die Aufhebung des Klosters Muri. Sarnen 1956.
Amschwand, Rupert: Siegel und Wappen des Klosters Muri-Gries. Sarnen 1973.
Amschwand, Rupert: Alte Ansichten des Klosters Muri. Muri 1977 (Unsere Heimat 49).
Amschwand, Rupert: Geschichte des Klosters Muri - Gries - Sarnen. Muri 2004.
Amschwand, Rupert et. al.: Muri. In: Helvetia Sacra. Abt. III, Bd. 1. Die Orden mit Benediktinerregel, Zweiter Teil. Bern 1986, S. 896-952.
Bretscher-Gisiger, Charlotte; Gamper, Rudolf: Katalog der mittelalterlichen Handschriften der Klöster Muri und Hermetschwil. Dietikon-Zürich 2005.
Dubler, Anne-Marie: Die Klosterherrschaft Hermetschwil von den Anfängen bis 1798. Aarau 1968 (Argovia 80).
Dubler, Anne-Marie: Hermetschwil. In: Helvetia Sacra. Abt. III, Bd. 1. Die Orden mit Benediktinerregel, Dritter Teil. Bern 1986, S. 1813-1847.
Dubler, Anne-Marie: Gemeinsam beherrscht und verwaltet. Die Freien Ämter als eidgenössisches Untertanenland. In: Argovia 119 (2007), S 8-57.
Faust; Ulrich; Krassnig, Waltraud: Gries bei Bozen. In: Germania Benedictina. Teil 3, Bd. 2. Die benediktinischen Mönchs- und Nonnenklöster in Österreich und Südtirol. St. Ottilien 2001.
Germann, Georg: Die Kunstdenkmäler des Kantons Aargau, Bd. 5. Der Bezirk Muri. Basel 1967.
Hunkeler, Oskar: Abt Johann Jodok Singeisen von Muri, (1596-1644). Mellingen 1961
Kiem, Martin: Geschichte der Benedictiner Abtei Muri Gries, 2 Bde. Stans 1888, 1891.
Meier, Bruno: Das Kloster Muri. Geschichte und Gegenwart der Benediktinerabtei. Baden 2011.
Memorial Muri 1841. Zur aargauischen Klosteraufhebung von 1841. Baden 1991.
Müller, Hugo: Muri in den Freien Ämtern, Bd. 2. Geschichte der Gemeine Muri seit 1798. Aarau 1989 (Argovia 101).
Sandmeier-Walt, Annina: Austausch, Wiedergutmachung oder doktrinäre Forderung? Der Kulturgütertausch zwischen dem Kanton Aargau und dem Kloster Muri-Gries von 1947 bis 1960. In: Unsere Heimat 78 (2011), S. 117-172.
Siegrist, Jean-Jacques: Muri in den Freien Ämtern, Bd. 1. Geschichte des Raumes der nachmaligen Gemeinde Muri vor 1798. Aarau 1983 (Argovia 95).
Strebel, Kurt: Die Benediktinerabtei Muri in nachreformatorischer Zeit 1549-1596. Winterthur 1967.
Winkler, Arnold: Österreich und die Klösteraufhebung im Aargau, 2 Bde. Aarau 1930-1933.
 

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