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General information |
Information on identification |
| Ref. code: | NL.A-0295 |
| Ref. code AP: | NL.A-0295 |
| Title: | Sozialdemokratische Partei Kanton Aargau, SP Aargau |
| Creation date(s): | 1877 - 2019 |
| Level: | Bestand |
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Information on context |
| Name of the creator / provenance: | Sozialdemokratische Partei des Kantons Aargau, SP Aargau |
| Administration history: | Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Aargau (SP Aargau) wurde 1902 gegründet. Vorgängerinstitution war der Grütliverein. Die aargauischen Sektionen des Grütlivereins gründeten 1877 den kantonalen Verband, der 1902 mit der sozialdemokratischen Partei fusionierte, jedoch teilweise organisatorisch selbstständig blieb. Die kantonale Partei ist weiter in 11 Bezirksparteien untergliedert, welche ihrerseits 70 Sektionen enthalten. Die Zahl der Sektionen reduzierte sich aufgrund von Fusionen und Reorganisationen im Verlaufe der Jahre. Weitere Parteiarbeit wird in den Frauengruppen und bei den Jungsozialisten geleistet.
Verfasst von Docuteam GmbH Baden-Dättwil, ergänzt durch Staatsarchiv Aargau 2022 |
| Archival history: | Im November 2006 kontaktierte das Zentralsekretariat der Unia mit Sitz in Bern das Staatsarchiv Aargau, um eine Lösung für die langfristige Sicherung der Archive der Aargauer Arbeiterbewegung zu finden. In der Folge ergab sich ein umfassendes Projekt mit dem Ziel, die im Kanton verstreuten Arbeiter- und Gewerkschaftsarchive zu sichern und in einem öffentlichen Archiv zugänglich zu machen. Die Firma Docuteam GmbH in Baden-Dättwil wurde mit der Ausführung der Erschliessungsarbeiten beauftragt, welche von 2007 bis 2010 andauerten. Die Übernahme des Bestandes ins Staatsarchiv Aargau als Schenkung erfolgte am 08.07.2010.
2018 kontaktierte der Unterstützungsverein Archive der Aargauer Arbeiterbewegung UV-AAA, mit Sitz im Volkshaus Aarau, das Staatsarchiv, um eine grössere Nachlieferung von Akten der dort ansässigen Gewerkschaften und der kantonalen SP vorzubereiten. Die Gewerkschaftsarchivarin Rita Lanz bereitete im Auftrag des UV-AAA die Ablieferungen in enger Absprache mit dem Staatsarchiv vor. Die Nachlieferungen zum Bestand der SP mit Unterlagen 1890-2015 erfolgten 2019 und 2020 und wurden 2022 durch die Gewerkschaftsarchivarin im Staatsarchiv erschlossen. |
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Information on content and structure |
| Contains: | Unterlagen über Gründung und Organisation, Delegiertenversammlungen und Parteitage; Protokolle und Akten des kantonalen Parteivorstands, der kantonalen Geschäftsleitung, der Grossratsfraktion, des Parteisekretariats, der Bezirksparteien und zahlreicher Fachkommissionen und Arbeitsgruppen; Sachdossiers zu politischer Arbeit, Medienarbeit, Mitteilungsblättern, Parteiinformationen, Mitgliederwesen, Finanzen, Personal, Abstimmungen und Wahlen und der Dokumentation der Partei mit ihrer Arbeit. |
| Appraisal and destruction: | Kassiert wurden Buchhaltungsbelege, Dokumentationsmaterialien, Unterlagen Dritter, Arbeitsmittel (z. B Büromaterialbestellungen, Druckvorstufen), Doubletten und Unterlagen der SP Schweiz. |
| System of arrangement: | Der Bestand der SP Aargau ist in zwei Teilbestände unterteilt: Die Aktenübernahme 2010 enthält die erste Ablieferung von 2010, die Aktenübernahmen ab 2011 die Nachlieferungen von 2019 und 2020. Der erste Teil wurde von Docuteam GmbH gemäss dem Staatsarchiv Aargau Ordnungssystem für Vereine (Version 3.2 vom 15.02.2010) geordnet und verzeichnet. Für den zweiten Teil wurde 2022 ein Ordnungssystem für Gewerkschaften und Parteien entworfen. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
| Access regulations: | Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkungsvertrag vom 29. März 2011 zwischen der SP des Kantons Aargau und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Für Nachlieferungen ab 2011 besteht eine Vertragsanpassung.
Für die Aktenübernahme 2010 (NL.A-0295.02.1 - NL.A-0295.89.1) gilt: Für die Einsichtnahme in die Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien gilt eine generelle Schutzfrist von zehn Jahren. Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen in Unterlagen, welche schützenswerte Personendaten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Mit Ausnahme der Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien sowie der personenbezogenen Daten gibt es keine Einschränkungen für die Einsichtnahme durch Drittpersonen. Während der aktiven Schutzfristen ist vor einer Bewilligung zur Einsichtnahme die Nachlasserpartei anzuhören.
Für Aktenübernahmen ab 2011 (NL.A-0295/0001 - NL.A-0295/0636) gilt: Die Einsichtnahme in sämtliche Akten richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und denjenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). |
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Information on related materials |
| Related material: | AG 56 Bircher, Silvio (1945-) |
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Usage |
| Permission required: | Nachlasser / Depositär |
| Physical Usability: | Uneingeschränkt |
| Accessibility: | Einsichtnahme eingeschränkt |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=2204 |
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