NL.A-0281 Gewerkschaft Bau und Industrie GBI Region IV, Subregion Aargau, 1890-2004 (Bestand)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:NL.A-0281
Ref. code AP:NL.A-0281
Title:Gewerkschaft Bau und Industrie GBI Region IV, Subregion Aargau
Creation date(s):1890 - 2004
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Gewerkschaft Bau und Industrie Region IV, Subregion Aargau, GBI
Administration history:Nach dem Ersten Weltkrieg schlossen sich der Bau- und der Holzarbeiterverband zum "Schweizerischen Bau- und Holzarbeiterverband SBHV" zusammen. Im Zuge einer Strukturreform 1974 änderte sich der Name in "Gewerkschaft Bau- und Holz GBH". 1992 fusionierte die GBH mit der "Gewerkschaft Textil Chemie und Papier GTCP" zur "Gewerkschaft Bau und Industrie GBI". Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) gliedert sich in Regionen und Sektionen. Bis Mitte 1996 organisierte sich die GBI im Aargau ausschliesslich in Sektionen. Mit dem "Projekt 2000" erfolgte dann der Aufbau einer kantonalen Struktur: Der Kanton Aargau bildete als Subregion gemeinsam mit der Subregion Zentralschweiz die "Region IV Aargau-Zentralschweiz" innerhalb der gesamtschweizerischen Verbandsstruktur.

Die Subregion Aargau ist unterteilt in die Sektionen Aarau, Baden, Fricktal, Lenzburg-Freiamt und Zofingen. Neben dem Kantonalsekretariat befinden sich weitere Sekretariate in den einzelnen Sektionen. Zur besseren Koordination der Branchen- und Vertragsbeziehungen werden Berufs- und Branchengruppen gebildet (Bau, Ausbau, Holz, Industrie und Tertiär). Diese werden jeweils als Ressort einem Sektionssekretär zugeteilt.
Bis 1992 bildeten Baden und Fricktal eine gemeinsame Sektion der GBH. Auf den 1. Januar 1993 wurde die Sektion Baden-Fricktal aufgelöst und in die Sektionen Baden und Fricktal aufgeteilt.
Die Berufs- und Branchengruppen befassen sich mit den spezifischen Problemen ihrer Branche, wie z.B. Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Vertragsverhandlungen. Jede Gruppe hat einen Gruppenvorstand.

[Docuteam GmbH Baden-Dättwil]
Archival history:Im November 2006 kontaktierte das Zentralsekretariat der Unia mit Sitz in Bern das Staatsarchiv Aargau, um eine Lösung für die langfristige Sicherung der Archive der Aargauer Arbeiterbewegung zu finden. In der Folge ergab sich ein umfassendes Projekt mit dem Ziel, die im Kanton verstreuten Arbeiter- und Gewerkschaftsarchive zu sichern und in einem öffentlichen Archiv zugänglich zu machen.
Die Firma Docuteam GmbH in Baden-Dättwil wurde mit der Ausführung der Erschliessungsarbeiten beauftragt, welche von 2007 bis 2010 andauerten. Die Übernahme des Bestandes ins Staatsarchiv Aargau als Schenkung erfolgte am 01.10.2009.

Information on content and structure

Contains:Protokolle und Akten von Generalversammlungen, Sektionsversammlungen, Mitgliederversammlungen, Gruppenversammlungen, Funktionärsversammlungen, Vorstandssitzungen. Korrespondenzen, Unterlagen aus den Bereichen Organisation, Finanzen, Infrastruktur, Mitgliederwesen, Verbandstätigkeit, Dossiers zu Demonstrationen und Streikaktionen, Gerichtsverfahren und einzelnen Unternehmungen.
Appraisal and destruction:Kassiert wurden Buchhaltungsbelege, Dokumentationsmaterialien, Unterlagen Dritter (u. a. GBI Schweiz, GBI Zentrale Zürich), Arbeitsmittel (z. B Büromaterialbestellungen, Druckvorstufen) und Doubletten.
System of arrangement:Der Bestand wurde von Docuteam GmbH gemäss Staatsarchiv Aargau Ordnungssystem Vereinsarchive Version 3.2 vom 15.02.2010 geordnet und verzeichnet.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Access regulations:Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkungsvertrag vom 30. März 2011 zwischen der Unia Region Aargau und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien gilt eine generelle Schutzfrist von zehn Jahren. Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen in Unterlagen, welche schützenswerte Personendaten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Mit Ausnahme der Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien sowie der personenbezogenen Daten gibt es keine Einschränkungen für die Einsichtnahme durch Drittpersonen. Für eine Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfrist ist für eine Bewilligung der Nachlasser anzuhören.

Information on related materials

Publications:Gewerkschaftsleben: GBI: Bewegung für raue Zeiten / hrsg. von der Gewerkschaft Bau und Industrie ; [Gesamtleitung, Konzept und Redaktion: Hans Hartmann]. - Zürich : GBI, 2004
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=2156
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online queries in archival fonds