ZwA 2009.0038 Pläne zu Wasserkraftwerken und Schifffahrt, 1900-1996 (Bestand)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:ZwA 2009.0038
Ref. code AP:ZwA 2009.0038
Title:Pläne zu Wasserkraftwerken und Schifffahrt
Creation date(s):1900 - 1996
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Baudirektion, Wasserbaubüro
Baudirektion, Wasserbauamt und Wasserwirtschaftsamt
Baudepartement, Abteilung Wasserbau und Wasserwirtschaft
Baudepartement, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Wasserwirtschaft
Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung
Administration history:Im Ausbau der Wasserkräfte im Kanton Aargau lassen sich zwei Entwicklungsstufen unterscheiden. In der Zeit der Wasserräder wurde nur mechanische Kraft gewonnen. In der Zeit der Elektrizität wurde es möglich, mechanische Kraft in elektrischen Strom umzuwandeln. Diese Zeit begann im Kanton Aargau in den frühen 1890er Jahren. Alte Wasserwerke wurden zur Stromproduktion umgerüstet und neue Wasserkraftwerke wurden gebaut. Die Initiative ergriffen vor allem die privaten Industrie und einige Gemeinden. Als erstes nahm 1892 das Limmatkraftwerk Kappelerhof der Elektrizitätsgesellschaft Baden AG den Betrieb auf. Im Jahr 1898 wurde das erste der grossen Rheinkraftwerke, das Kraftwerk Rheinfelden, fertig gestellt. Im Jahr 1898 befasste sich der Kanton zum ersten Mal mit der Frage der Verstaatlichung der Energieversorgung und erneut im Jahr 1906, vorerst wurde jedoch von einer Verstaatlichung abgesehen. Im Jahr 1909 wurde mit der Motor AG, der bedeutendsten Kraftwerkerstellerin, Kontakt aufgenommen, um über einen Ankauf der Beznau-Löntschwerke zu verhandeln. Der Kanton versuchte sämtliche nordostschweizerischen Kantone für den Erwerb zu interessieren. Am 22. April 1914 wurde der Vertrag zur Gründung der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (die NOK ist seit 2001 eine Tochtergesellschaft der Axpo Holding AG in Baden) von den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, St. Gallen, Appenzell AR, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz (später wieder ausgetreten) und Zug unterzeichnet. Parallel dazu schuf sich der Kanton mit dem Aargauischen Elektrizitätswerk (AEW) eine eigene Elektrizitätsversorgung. Am 29. November 1915 erliess der Grosse Rat des Kantons Aargau das Dekret betreffend die Organisation und Verwaltung des Aargauischen Elektrizitätswerkes als selbständiges Unternehmen des Staates mit dem Zweck, entweder Strom selber zu produzieren, oder diesen für den Kanton auf fremden Märkten zu beziehen. [Vgl. Seiler/Steigmeier: Geschichte des Aargaus, Aarau 1991, S. 151-152; Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau, S. 423-430]

Das Gesetz über die Benutzung der Gewässer zur Betreibung von Wasserwerken vom 28. Februar 1856 und die Vollziehungsverordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1856 regelten zum ersten Mal die Erschliessung der Wasserkraft im Kanton Aargau [Vgl. AGS Bd. 1, S. 144]. Der Regierungsrat erteilte sämtliche Bewilligungen und Konzessionen zur Errichtung oder Veränderung von bestehenden Wasserwerken. Mit dem Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916 wurden die Zuständigkeiten zum ersten Mal auf Bundesebene geregelt [Vgl. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c721_80.html, 18.06.2012]. Bei Flüssen, welche die Landesgrenze berühren, vergibt der Bund nach Anhörung der betroffenen Kantone die Konzessionen für neue Wasserkraftwerke. Ansonsten steht die Verleihung von Wasserrechten der zuständigen Behörde desjenigen Kantons zu, in dessen Gebiet die in Anspruch genommene Gewässerstrecke liegt. Der Kanton Aargau regelte die Zuständigkeiten mit der Verordnung zum Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 29. November 1917 [Vgl. AGS Bd. 2, S. 147]. Der Regierungsrat erteilte Konzessionen für Wasserkraftwerke bis 2000 PS Bruttoleistung. Für grössere Kraftwerke war eine Genehmigung durch den Grossen Rat notwendig. Für das Verfahren bei Konzessionsgesuchen und für die Aufsicht über die bestehenden Kraftwerke war die Baudirektion bzw. ihre dafür zuständige Amtsstelle verantwortlich. Mit dem Wassernutzungsgesetz vom 11. März 2008 [Vgl. https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1421, 18.06.2012] ist der Regierungsrat neu zuständig für die Erteilung von Konzessionen für Wasserkraftwerke mit 10 oder mehr Megawatt Bruttoleistung. Das Departement erteilt die übrigen Konzessionen und Bewilligungen.
Heute zuständig für die Aufsicht über die Wasserkraftwerke ist das BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung [Vgl. http://www.ag.ch/alg/de/pub/gewaessernutzung.php, 15.07.2009]. Aufgabe der Sektion ist es, im Kanton Aargau die Gewässernutzung als gesamtheitliche Ordnung und Koordination menschlicher Einwirkungen auf das oberirdische Wasser gemäss den gültigen eidgenössischen und kantonalen Gesetzen und Verordnungen zu überwachen und zu lenken. Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
- Aufsicht über Wasserkraftanlagen (Konzessionen, Bewilligungen, Unterhalt, Restwasser, Wasserzinsen)
- Aufsicht über wasserrechtliche Bewilligungen gemäss Baugesetz und Gewässernutzungsgesetz
- Projekte und Studien Wasserwirtschaft
- Hydrometrie, Hydrologie
- Beratung von Gemeinden und Regionalverbänden im Bereich der Gewässernutzung
- Beratung von Gemeinden, Amtsstellen sowie Ingenieur- und Architekturbüros betreffend Abflüssen und Wasserständen bei Planungen und Projekten

Die für die Wasserkraftwerke zuständige Amtsstelle war immer teil der Baudirektion bzw. des Baudepartements (seit 2006 Departement Bau, Verkehr und Umwelt) [vgl. Staatskalender]:
1860-1895 Kantonsingenieur für Strassen- und Wasserbau
1896-1911 Büro für Strassen- und Wasserbau
1912-1915 Wasserbaubüro
1916-1945 Wasserbauamt
1946-1947 Wasserbau- und Wasserrechtsamt
1948-1953 Wasserbau-, Wasserrechts- und Gewässerschutzamt
1954-1970 Wasserbau- und Wasserwirtschaftsamt
1971-1983 Abteilung Wasserbau und Wasserwirtschaft, Sektion Wasserwirtschaft
1984-1989 Abteilung Gewässer, Sektion Wasserwirtschaft
1990-2002 Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Wasserwirtschaft
seit 2003 Abteilung Landschaft und Gewässer, Sektion Gewässernutzung
Archival history:Der Bestand setzt sich zusammen aus mehreren Ablieferungen. Die erste Übernahme durch das Staatsarchiv erfolgte ungefähr um 1900. Bis 1977 sind die Übernahmen im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar. 1977 erfolgte eine Übernahme von der Sektion Wasserwirtschaft [Rechenschaftsbericht des Regierungsrates 1977, S. 58]. Am 31.03.1998 erfolgte eine weitere Übernahme von der Sektion Wasserwirtschaft (ZwA 1998.0004). Für die Einheiten 1-216 dieser Ablieferung wurde im Jahr 1981 ein Verzeichnis angelegt, wobei der Verfasser, F. Fischl, die Akten bei dieser Gelegenheit auch neu geordnet hat. Am 27.08.2009 erfolgte die Übernahme der restlichen Unterlagen von allen bis dahin abgeschlossenen Projekten von der Sektion Gewässernutzung [Alle drei Übernahmeverzeichnisse in OS 1.4.1 DB.K].

Aus konservatorischen Gründen wurden die Pläne, Tabellen und Diagramme, die durch fotochemische Kopierverfahren (Diazotypie) hergestellt wurden, darum nicht alterungsbeständig sind und zudem intaktes Papier angreifen, aus dem Bestand DB.K ausgegliedert in den neu angelegten Bestand ZwA 2009.0038. Dabei sind folgende für das Auffinden der Pläne wichtige Informationen zu beachten:
- Einerseits wurden einzelne Pläne aus Dossiers im Bestand DB.K entnommen, andererseits wurden ganze Dossiers integral in den ZwA-Bestand übernommen.
- Bei den aus Dossiers entnommenen Plänen wurde pro Dossier aus dem Bestand DB.K ein neues Dossier im ZwA-Bestand erstellt. Im Dossier im Bestand DB.K befindet sich an der Stelle, wo die Pläne entnommen wurden, ein Stellvertreter mit Verweis auf die entsprechende Signatur im ZwA-Bestand. In der Datenbank wird auf das entsprechende Dossier verwiesen.
- Da der ZwA-Bestand nur auf Ebene Schachtel und nicht auf Ebene Dossier erschlossen wurde, gibt es in der Datenbank keine Rückverweise auf die entsprechenden Dossiers im Bestand DB.K, sondern nur auf die Schachteln. Die DB.K-Signatur ist nur auf den physischen Dossiers vermerkt. Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine Suche über den Bestand DB.K, von wo aus dann auf entnommene Pläne eindeutig verwiesen wird.
- Bei den integral entnommenen Dossiers gibt es keine Verweise zwischen den beiden Beständen. Es ist deshalb unabdingbar, beide Bestände zu konsultieren, wenn vollständige Informationen über ein Kraftwerk gewonnen werden sollen.

Information on content and structure

Contains:Unterlagen zur Planung (realisierte und nicht realisierte Projekte), zum Bau, zum Betrieb und zum Aus- und Umbau von Wasserkraftwerken an Rhein, Aare, Limmat und Reuss: Reckingen; Koblenz (-Waldshut); Albbruck-Dogern; Laufenburg; Säckingen; Ryburg-Schwörstadt; Rheinfelden; Augst-Wyhlen; Boningen (SO); Ruppoldingen (SO); Gösgen (SO); Aarau; Aarau-Rüchlig; Rupperswil-Auenstein; Wildegg-Brugg; Beznau; Böttstein-Gippingen; Klingnau; Neuenhof-Würenlos; Wettingen; Baden-Aue; Baden-Kappelerhof; Schiffmühle; Turgi; BAG Turgi; Zwirnerei Stroppel; Dietwil; Bremgarten-Zufikon; Bremgarten-Mellingen; Bremgarten-Bruggmühle; Bremgarten-Au; Fischbach-Göslikon; Bremgarten-Mellingen; Mellingen-Windisch; ausserkantonale Kraftwerke; Unterlagen betreffend Schifffahrt auf Rhein, Aare, Reuss und Limmat;

Pläne: Konzessionsgesuche; Bauprojekte; Um- und Ausbauprojekte; Übersichtspläne; Lagepläne; Situationspläne; Längsprofile; Flussquerprofile; Kolkprofile; Leistungsdiagramme; Wassermengendiagramme; Pegelmessungen; statische Berechnungen; Studien zur Schiffbarmachung von Aare und Rhein
System of arrangement:Die Unterlagen der sich zeitlich und inhaltlich überschneidenden Ablieferungen wurden zusammengeführt und neu geordnet. Die Ordnung wurde nach Flüssen und Kraftwerken geschaffen (im Ansatz schon vorhanden), zu jedem Objekt zuerst die Akten, dann die Pläne.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Reproduction conditions:© Staatsarchiv Aargau

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Usage

Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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