DIA02 Direktion des Innern 1853-1942, 1725-1967 (Bestand)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:DIA02
Ref. code AP:DIA02
Title:Direktion des Innern 1853-1942
Creation date(s):1725 - 1967
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Direktion des Innern
Administration history:Die Direktion des Innern war zwischen 1853 und 1921 für folgende Hauptbereiche zuständig:

- Armenwesen
- Aufsicht über die Bezirksämter
- Aufsicht über die Gemeinden
- Aufsicht über die Armenbadeanstalten (seit 1872)
- Auswanderung
- Gesundheitswesen (1876-1881)
- Gewerbewesen (seit 1889)
- Grenzverhältnisse (bis 1872)
- Heimatlose und Landsassen
- Kreditwesen (1885-1889)
- Landwirtschaft und Forstwesen (1872 bis 1885 bei Staatswirtschaftsdirektion)
- Volkszählungen, Statistik
- Wahlen und Abstimmungen
- Zivilstandswesen und Ortsbürgerregister

Im Jahr 1872 übertrug die Regierung der Direktion des Innern zusätzlich die Aufsicht über die kantonalen Heil-, Pflege- und Armenbadeanstalten. Die restlichen Angelegenheiten des Gesundheitswesens verblieben bei der Polizei- und Militärdirektion. Gleichzeitig wurden die Bereiche Landwirtschaft und Forstwesen sowie Grenzverhältnisse an die neu geschaffene Staatswirtschaftsdirektion abgegeben. Die Regierungsverordnung von 1872 listet zudem die Zuständigkeit über die Einbürgerung von Heimatlosen und Landsassen bei der Direktion des Innern auf. Ansonsten gehörten der Bereich Bürgerrecht und Einbürgerung seit 1842 zu den Kompetenzen der Justizkommission und jener des Niederlassungs- und Fremdenwesens zu denen des Polizeidepartements.
1885 kam es zu einer erneuten Reorganisation von Regierung und Verwaltung. Die Aufsicht über das Forstwesen ging wieder an die Direktion des Innern zurück. Für kurze Zeit fiel auch das Kreditwesen in den Zuständigkeitsbereich der Direktion des Innern, bis es 1889 an die Finanzdirektion überging. Ausserdem übertrug die Regierung der Direktion des Innern den Bereich Gewerbewesen (Fabrikaufsicht, Ausstellungen, Gewerbemuseum, Gewerbeschule, Masse & Gewichte, Marktverkehr usw.). Die Aufsichtspflicht über Masse & Gewichte sowie über den Marktverkehr wurde jedoch bereits 1896 wieder an die Justiz-, Polizei- und Sanitätsdirektion ausgegliedert.
Nur für kurze Zeit (1876-1881) verwaltete die Direktion des Innern alle Angelegenheiten des Gesundheitswesens. Ab 1881 galt wieder die ursprüngliche Einteilung zwischen der Direktion des Innern und der Polizei- und Militärdirektion (seit 1886 Justiz-, Polizei- und Sanitätsdirektion). Gegen Ende des Jahres 1921 wurden der Bereich Sanitätswesen und die Aufsicht über die Heil-, Pflege- und Armenbadeanstalten schliesslich in der neu geschaffenen Gesundheitsdirektion zusammengefasst. Dabei entstand die Direktion des Innern und des Gesundheitswesens.

Die Zuständigkeiten der Direktion des Innern und des Gesundheitswesens umfassten von 1922 bis 1942 folgende Hauptbereiche:

- Gemeindewesen, Wahlen und Abstimmungen
- Gesundheitswesen
- Armenwesen
- Soziale Fürsorge
- Gewerbewesen

Ab 1922 waren die Bereiche Heimatlose und Auswanderung (Justiz- und Polizeidirektion), Forstwesen (Finanzdirektion) und Zivilstandswesen (Justizdirektion) sowie ab 1926 der Bereich Lehrlingswesen inklusive Gewerbeschulen (Erziehungsdirektion) nicht mehr der Direktion des Innern unterstellt.

Information on content and structure

Contains:Akten zur Fürsorge (Armenwesen), Bürger anderer Kantone und Ausländer; Güterübersichten der Gemeinden; Verzeichnisse der Gemeindebehörden; Zivilstandswesen; Heil- und Pflegeanstalt Königsfelden; Krankenanstalt Aarau; Fabrik- und Gewerbewesen
Appraisal and destruction:Es liegen keine Informationen vor.
System of arrangement:Der Archivbestand "Inneres" gliedert sich in die fünf Teilbestände Armenkommission 1803-1852 (DIA.A), Kommission / Departement des Innern 1803-1852 (DIA01), Direktion des Innern 1853-1942 (DIA02), Direktion des Innern 1943-1970 (DIA03) und Departement des Innern 1970-1994 (DIA04; ZwA 2007.0055). Diese Gliederung ergibt sich aus verschiedenen Verwaltungsreformen, die jeweils zu Änderungen der Aufgaben und Kompetenzen oder einem Wechsel in der Aktenablage im Sekretariat geführt haben. So bildete die Armenkommission und das Departement des Innern (1803-1819, 1830-1852) beziehungsweise die Kommission des Innern (1820-1830) ursprünglich zwei separate Verwaltungseinheiten. Diese wurden während der Verfassungsreform von 1852 in der neu geschaffenen Direktion des Innern zusammengefasst. 1943 kam es zur Einführung eines numerisches Registraturplans und damit zu einer Neuordnung des Ablagesystems der Direktion des Innern. Im Zuge der Regierungs- und Verwaltungsreform von 1970 wurden die Abteilungen der aufgehobenen Justiz- und Polizeidirektion schliesslich mit jenen der Direktion des Innern im neuen Departement des Innern vereinigt.

Information on related materials

Related material:DIA01: Kommission / Departement Innern 1803-1852
DIA03: Direktion des Innern 1874-1980
DF.F02: Forstverwaltung (1852-1921)
DJ01: Justiz- und Polizeiwesen (1803-1922)
DIA.Z: Bürger- und Zivilstandsregister (1817-1969), verfilmt nach Bezirken (MF.1-Z01
bis MF.1-Z11)
DIA.H: Handelsregisteramt (seit 1883); erloschene Firmen
CB.0001: Auslandbelege des Zivilstandswesens (1912-1937)
BA.01-BA.11: Bezirksämter (seit 1816)
Publications:Bircher, Silvio: Politik und Volkswirtschaft des Aargaus. Eine Staats- und Wirtschaftskunde für jedermann, Aarau 1979.
Rey, Adolf: Die Entwicklung der Industrie im Kanton Aargau, Aarau 1937.
Rohrer, Karl: Das gesetzliche Armenwesen im Kanton Aargau seit 1804 und die Reformbestrebun-gen für ein neues Armengesetz, Zürich/Leipzig 1918.
Streif, Klaus: Reparaturwerkstatt der Volkswirtschaft. 100 Jahre Kantonales Arbeitsamt Aargau 1904-2004, Baden 2004.
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1583
 

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