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Warnungsentzüge

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um den Warnungsentzug.

Ich habe die Busse im Strafverfahren bereits bezahlt. Wieso gelangt jetzt noch das Strassenverkehrsamt an mich?

Ich bin mit dem von Ihnen aufgeführten Sachverhalt nicht einverstanden, was muss ich machen?

Wie lange wird mir der Führerausweis entzogen?

Wie bemisst sich die Entzugsdauer?

Ich habe bisherige Massnahmen aufgeführt, was können die Folgen sein?

Darf mich jemand aus meiner Familie oder mein Arbeitgeber vertreten?

Kann ich den Entzugsbeginn frei wählen?

Kann ich meinen Führerausweis sofort abgeben?

Welches sind die Folgen eines Entzugs?

Ich bin beruflich auf das Lenken von Motorfahrzeugen angewiesen. Muss ich den Führerausweis trotzdem abgeben?

Ich habe bisher bestenfalls geringe Bussen erhalten und noch keinen Unfall gehabt. Wieso droht mir jetzt ein Entzug des Führerausweises?

Kann ich den Entzug in verschiedene Stücke aufteilen, in eine Busse umwandeln oder für Fahrten während der Arbeit eine Ausnahmebewilligung haben?

Ich habe den Führerausweis verloren, was muss ich machen?

Wie lange dauert die "Bewährungsfrist", resp. kann die Entzugsdauer durch Verlängerung der "Bewährungsfrist" reduziert werden?