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Einbürgerung

Entlassung aus dem Gemeinde- und dem aarg. Kantonsbürgerrecht

Stellt eine Person mit aargauischem Bürgerrecht ein entsprechendes Begehren, so wird sie aus dem Bürgerrecht entlassen, wenn sie ein anderes Kantonsbürgerrecht oder das Bürgerrecht einer anderen aargauischen Gemeinde besitzt.