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Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung Unter gewissen Voraussetzungen kann die Niederlassungsbewilligung bei einem Auslandaufenthalt aufrecht erhalten werden.
Zusicherung der Wiedereinreise Unter gewissen Voraussetzungen kann die Zusicherung der Wiedereinreise erteilt werden.
Wiederzulassung von Drittstaatsangehörigen Unter gewissen Voraussetzungen können Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten wieder zugelassen werden.